+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

20.04.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 199/2015

Sicherheitsabkommen mit Mexiko

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält am Vorhaben eines Sicherheitsabkommens mit Mexiko fest. Ziel sei „die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden beider Staaten bei der Verhütung, Bekämpfung und der Aufklärung von Straftaten der Organisierten und schweren Kriminalität“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4554) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4345). Damit werde ein unmittelbarer Beitrag für die Stärkung der Sicherheit der Bürger in Mexiko geleistet. „Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass eine effektive und den rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtete Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eine Voraussetzung zur Verbesserung der Sicherheitslage und damit einhergehend auch zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Mexiko ist.“ In Umsetzung eines solchen Sicherheitsabkommens werde die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden beider Staaten bei der Verhütung, Bekämpfung und der Aufklärung von Straftaten der Organisierten und schweren Kriminalität gestärkt. „Dies schließt auch Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Sicherheitskräfte ein.“

Man habe überdies nach den Berichten über ein Massaker an 43 Lehramtsstudenten im südmexikanischen Bundesstaat Guerrero im September 2014 in der Zusammenarbeit mit den mexikanischen Behörden keine Veränderungen vorgenommen. „Die bilaterale polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Bundesregierung zielt auf eine Professionalisierung der Polizeiarbeit in Mexiko ab, die an Recht und Gesetz sowie an die Beachtung der Menschenrechte gebunden ist.“

Eine abschließende Bewertung dieser Berichte über das Massaker sei der Bundesregierung gegenwärtig nicht möglich. „Eigene Erkenntnisse über eine Anwesenheit oder direkte Beteiligung von mexikanischen Bundesbehörden bei den Vorfällen in Iguala liegen der Bundesregierung nicht vor. Sie verfolgt die Entwicklung aber weiter.“ Die Deutsche Botschaft in Mexiko habe entsprechende Presseberichte ausgewertet, Hintergrundinformationen bei Organisationen der Zivilgesellschaft erfragt und sich gegenüber mexikanischen Regierungsstellen um Aufklärung bemüht.

Marginalspalte