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21.04.2015 Sport — Antwort — hib 203/2015

Regierung begleitet Olympiabewerbung eng

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung begleitet die Bewerbung Hamburgs zur Ausrichtung der Olympischen sowie der Paralympischen Sommerspiele 2024 eng. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/4597) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4492) hervor. Man werde sich dafür einsetzen, dass die Kriterien Nachhaltigkeit, Bürgerbeteiligung, finanzielle Unterstützung und Transparenz im Bewerbungsprozess integriert werden, heißt es in der Antwort. Die Bewertung des Bewerbungskonzeptes, hinsichtlich Nachhaltigkeit und ökologischer Wirkungen, sei Teil des Arbeitsprogramms des vom Bundesumweltministerium einberufenen Beirates für „Umwelt und Sport“.

Aus der Antwort geht weiterhin hervor, dass die Bundesregierung eine Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele „begrüßt und unterstützt“. Die Bewerbung biete die Chance, „dass Deutschland sich als weltoffenes Land und guter Gastgeber für die Sportlerinnen und Sportler aus aller Welt präsentieren kann“. Derzeit, so heißt es weiter, gebe es für die Zusammenarbeit für die Olympiabewerbung „keine formellen Vereinbarungen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Stadt Hamburg“. Auch habe die Bundesregierung „noch keine konkrete Form einer Bundesunterstützung beschlossen“.

Die Bundesregierung macht zugleich deutlich, dass bei der Bewerbung die Potenziale der „IOC-Reformagenda 2020“ und der „Berliner Erklärung“ zur fünften Weltsportministerkonferenz im Jahr 2013 in Berlin als Grundlage für das Bewerbungsverfahren genutzt werden müssten. In der Gesamtschau stelle gerade die IOC-Reformagenda einen richtigen Schritt dar für mehr Kostenbewusstsein, Nachhaltigkeit und Transparenz bei Olympischen Spielen sowie mehr Anpassung der Spiele an die jeweilige Ausrichterstadt, zeigt sich die Regierung überzeugt.

Auf die Frage der Grünen, wie die Bundesregierung die Kritik bewertet, das Auswahlverfahren zwischen Berlin und Hamburg sei zu intransparent geführt worden, verweist die Regierung auf die Verantwortung des DOSB. Dieser habe das Auswahlverfahren sportfachlich gestaltet und schlussendlich auch die Entscheidung für Hamburg getroffen. „Dies folgt aus dem Grundsatz der Autonomie des Sport“, heißt es in der Vorlage.

Kein Problem stellt aus Sicht der Bundesregierung die Situation dar, dass in Deutschland im Jahr 2024 mit der Fußball-Europameisterschaft und den Olympischen und Paralympischen Spielen eventuell drei Megasportevents stattfinden würden. Deutschland sei in der Lage, Sportgroßveranstaltungen „professionell vorzubereiten und durchzuführen und drei Megasportevents in einem Jahr auszurichten“, schreibt die Regierung. Inwieweit sich daraus der Bedarf einer finanziellen und personellen Änderung der Ausstattung der Sicherheitsbehörden ergibt, werde die Bundesregierung zu gegebener Zeit prüfen, heißt es in der Antwort.

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