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22.04.2015 Ausschuss für Wirtschaft und Energie — hib 207/2015

Drei Bieter für Mobilfunkfrequenzen

Berlin: (hib/pst) Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, hatte zum Gespräch mit dem Wirtschaftsausschuss, zu dem ihn der Vorsitzende Peter Ramsauer (CSU) geladen hatte, eine Neuigkeit mitgebracht: Das Ergebnis des Zulassungsverfahrens zur Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen, das die Netzagentur im Verlauf des Tages auch der Öffentlichkeit bekanntmachen wollte. Demnach werden die Telekom, Vodafone sowie Telefonica/E-plus als Bieter zugelassen. Auf eine Frage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ob ein dazu anhängiges Gerichtsverfahren dies noch gefährden könne, verneinte er dies. Die Frequenzversteigerungen würden wie geplant am 27. Mai starten, erklärte Homann.

Generell sagte Homann zum Ausbau der Telekommunikationsnetze, dieser sei nicht so schlecht, wie oft behauptet werde. So könnten sich die deutschen Netze ohne weiteres mit denen der USA messen. Die Arbeit der Regulierungsbehörde sei investitionsfreundlich. Überall, wo es möglich sei, ziehe sich seine Behörde aus der Regulierung zurück. Infolge des fortschreitenden Netzausbaus sei die Zahl der Märkte, die reguliert werden, seit Beginn der Arbeit der Bundesnetzagentur stark zurückgegangen.

Zum Bereich der Postdienste, nach denen insbesondere aus den Fraktionen CDU/CSU und SPD gefragt wurde, sagte Homann, dass sich im Paketwettbewerb viel getan habe. Bei der Briefpost dagegen habe die Deutsche Post immer noch einen Marktanteil um die 90 Prozent. Da es sich um einen schrumpfenden Markt handele, täten sich Wettbewerber schwer. Auf die Frage aus der CDU/CSU-Fraktion, was an Vorwürfen einer Quersubventionierung zwischen Post- und Paketdiensten innerhalb der Deutschen Post dran sei, sagte Homann, die Netzagentur gehe hier jedem Vorwurf nach. Bisher gebe es aber „keinen Nachweis, dass die Post das macht“.

Zu Fragen aus der SPD-Fraktion und vor allem aus der Fraktion Die Linke nach der Absicht der Deutschen Post, die Paketzustellung in 49 neue Regionalgesellschaften mit wesentlich schlechteren Tarifbedingungen für die Beschäftigten auszulagern, erklärte Homann sich und die Bundesnetzagentur für nicht zuständig. Es gehe hier um Fragen der Tarifautonomie. Statt Homann antwortete für die Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer (SPD). Die Bundesregierung sei sich der Problematik für die Beschäftigten sehr bewusst, sagte Beckmeyer, und er habe darüber auch bereits Gespräche geführt und wolle weitere mit dem Vorstand der Deutschen Post führen. Allerdings handele es sich hier um eine unternehmerische Entscheidung, und mit einem Bundesanteil von 25 Prozent an der Deutsche Post AG sei der Einfluss auch begrenzt.

Beim Ausbau der Stromnetze, dem anderen großen Regulierungsbereich der Bundesnetzagentur, drängte Homann zur Eile. Das relativ kleine Projekt der „Thüringer Strombrücke“ nach Bayern sei 2009 beschlossen worden und immer noch nicht fertiggestellt. 2022 aber werde das letzte Atomkraftwerk vom Netz gehen. Während Atomkraft bisher vor allem im Süden Deutschlands erzeugt wird, gehe im Norden der Ausbau der Windkraft schneller als erwartet voran. Durch die jüngste EEG-Novelle werde der Ausbau der Windkraft onshore, also an Land, sich sogar beschleunigen. Dies mache den Trassenausbau noch notwendiger. Homann befürwortete deshalb einen intensiven Dialog mit den Bürgern in den von Trassenplänen berührten Regionen. Seine Behörde tue hier, was sie mit ihren begrenzten personellen Möglichkeiten könne, sagte Homann und begrüßte die Absicht des Wirtschaftsministeriums, in wenigen Monaten eine Informations-Offensive zu starten.

Da bei der Erdverkabelung die Akzeptanz durch die Bürger in der Regel höher ist als bei Freileitungen, fragten Abgeordnete mehrerer Fraktionen nach den Möglichkeiten, diese stärker einzusetzen. Homann begrüßte, dass die veränderte Rechtslage inzwischen eine stärkere Berücksichtigung der Erdverkabelung ermögliche. Er verwies aber darauf, dass diese deutlich teurer sei. Allgemeine Aussagen zu den Mehrkosten könne man jedoch nicht machen, da diese sehr abhängig von der Bodenbeschaffenheit und anderen örtlichen Gegebenheiten seien. Auf jeden Fall komme die Erdverkabelung immer nur für begrenzte Abschnitte einer Stromtrasse in Frage. Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde Homann auf Bürgerkritik an der Absicht von Stromnetzbetreibern angesprochen, teilweise zwei oder drei Trassen parallel zu bauen. Homann sagte dazu, technisch sei es auch möglich, mehrere Hochspannungsleitungen auf einer Trasse zu verlegen. Aber „wenn dann ein Mast umknickt, wird es düster in Deutschland“. Deshalb könne es sinnvoll sein, zwei Trassen parallel zu bauen. Drei parallele Trassen aber würden derzeit nirgends genehmigt.

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