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22.04.2015 Inneres — Antrag — hib 209/2015

Linke gegen Bundesamt für Verfassungsschutz

Berlin: (hib/STO) Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke in seiner jetzigen Form aufgelöst werden. In einem Antrag (18/4682), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion zugleich die Bundesregierung auf, das BfV in eine durch Bundesgesetz zu errichtende „Koordinierungsstelle des Bundes zur Dokumentation neonazistischer, rassistischer und antisemitischer Einstellungen und Bestrebungen sowie sonstiger Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ umzuwandeln. Zugleich soll die Regierung der Vorlage zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, um eine „Bundesstiftung zur Beobachtung, Erforschung und Aufklärung der Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ einzurichten.

Angesichts der „strukturellen Defizite und Rechtsverstöße, wie sie im Rahmen des NSU-Untersuchungsausschusses bekannt wurden“, sei die Auflösung des nachrichtendienstlich arbeitenden Verfassungsschutzverbundes in der Bundesrepublik sowohl politisch als auch rechtlich geboten, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage. Wie sie darin ausführen, „können“ nach Artikel 87 des Grundgesetzes „Zentralstellen (…) zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes“ errichtet werden. Daraus ergebe sich keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, eine Stelle mit den Kompetenzen des BfV einzurichten.

Dem Antrag zufolge soll die zu errichtende Koordinierungsstelle nach einer Aufbauphase das BfV als Zentralstelle des Bundes für Zwecke des Verfassungsschutzes ersetzen. Entsprechend ihrer „verfassungsmäßigen Aufgabenbegrenzung auf die Sammlung von Unterlagen‘“ sollen ihre Befugnisse „auf das koordinierende Entgegennehmen, die Weitergabe und die Vermittlung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen begrenzt“ sein, die ihr von Stellen der Länder und des Bundes sowie zwischenstaatlichen und ausländischen Stellen übermittelt werden. Zur eigenständigen Erhebung von Informationen soll sie nicht befugt sein.

Die Koordinierungsstelle soll laut Vorlege zudem selbst keine inhaltliche Auswertung und Aufbereitung der entgegen genommenen Informationen und Erkenntnisse betreiben. Dies soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten der neu zu errichtenden „Bundesstiftung zur Beobachtung, Erforschung und Aufklärung aller Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ obliegen. Als Zweck der Sitzung nennt die Fraktion den „Schutz der Menschenwürde sowie der Grundrechte des Grundgesetzes durch wissenschaftliche Untersuchung, Information, Dokumentation und Aufklärung über Ursachen und Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“. Ihre Aufgabe solle es sein, „antipluralistische, insbesondere neonazistische, rassistische und antisemitische Einstellungen, Verhaltensweisen und Bestrebungen sowie sonstige Erscheinungsformen individueller und organisierter gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu beobachten, zu dokumentieren und einschließlich ihrer individuellen und strukturellen Ursachen und Folgen zu erforschen“. Zudem soll sie private und öffentliche Einrichtungen und gesellschaftliche Initiativen dabei beraten und unterstützen, „einen pluralistischen Konsens sowie demokratische Teilhabe zu fördern und zu festigen“.

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