Änderung des Häftlingshilfegesetzes
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes (18/4625) vorgelegt. Wie die Regierung in der Vorlage erläutert, sind die Empfänger von Unterstützungsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz knapp 70 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges im Durchschnitt über 80 Jahre alt. 95 Prozent dieser Antragsteller erhielten gemäß den Arbeitsanweisungen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge eine Unterstützungsleistung in Höhe von 500 Euro pro Jahr. Nach Schilderung der Stiftung werde eine Unterstützungsleistung in dieser Höhe allerdings nicht als effektive Hilfe wahrgenommen. Den hochbetagten Antragsstellern sei es nicht mehr zuzumuten, jedes Jahr erneut diese relativ geringe Leistung zu beantragen.
Durch die Änderung des Häftlingshilfegesetzes soll die jährliche Unterstützungsleistung an ehemalige politische Häftlinge daher der Vorlage zufolge im Jahr 2016 durch eine Einmalzahlung ersetzt werden, für die der Bund einmalig 13,5 Millionen Euro - davon 11,5 Millionen Euro zusätzlich - bereitstellt. Durch diese zusätzlichen finanziellen Mittel werde die Einmalzahlung deutlich höher ausfallen als die bisher jährlich gezahlte Unterstützungsleistung, schreibt die Regierung weiter.
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