Rückstellungen in der Lebensversicherung
Finanzen/Antwort - 23.04.2015 (hib 213/2015)
Berlin: (hib/HLE) Auch mit der Reduzierung der Maximalgröße für den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) der Lebensversicherungsunternehmen von 80 auf 60 Prozent der Eigenmittelanforderungen lässt sich die Sicherung der Generationengerechtigkeit in der Lebensversicherung erreichen. Diese Ansicht vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4559) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4363). Die Maximalgröße für den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung in Höhe von 80 Prozent war zunächst in einem Verordnungsentwurf der Bundesregierung enthalten gewesen; sie wurde in Verhandlungen mit den Ländern im Bundesrat jedoch auf 60 Prozent abgesenkt.
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