Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für eine „menschenrechtsorientierte Umsetzung der Flüchtlingsaufnahmerichtlinie der EU“ stark. In einem Antrag (18/4691) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung der neugefassten Richtlinie aus dem Jahr 2013 unter anderem den Kreis der bisher als besonders schutzbedürftig angesehenen Menschen um Opfer des Menschenhandels oder der Verstümmlung weiblicher Genitalien sowie um Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen oder psychischen Störungen zu erweitern. Auch soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion sichergestellt werden, dass Maßnahmen zur Unterstützung von besonders schutzbedürftigen Menschen während des gesamten Asylverfahrens zur Verfügung stehen und diese Asylsuchenden einen ungehinderten Zugang zur medizinischen Versorgung erhalten.
Ferner fordern die Abgeordneten, dass in Zukunft eine mögliche Schutzbedürftigkeit nicht mehr nur auf Antrag einer betroffenen Person, sondern generell bei allen Asylsuchenden geprüft wird und gegen die „behördliche Ablehnung der besonderen Schutzbedürftigkeit“ ein Rechtsbehelf statthaft ist. Darüber hinaus schreiben sie unter anderem, dass die Handlungsfähigkeit „im Asylverfahren nicht mehr abweichend von den allgemeinen verfahrensrechtlichen Bestimmungen schon ab Vollendung des 16. Lebensjahrs eintreten“ dürfe. „Minderjährige Asylsuchende sind als Minderjährige zu behandeln“, heißt es dazu in der Vorlage weiter.
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