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29.04.2015 Inneres — Antrag — hib 224/2015

Entschädigung für Besatzungsverbrechen

Berlin: (hib/STO) Opfer deutscher Besatzungsverbrechen in Griechenland sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke eine Entschädigung erhalten. In einem Antrag (18/4755) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, gegenüber zu Griechenland erklären, „dass Deutschland die Pflicht hat, Opfern deutscher Besatzungsverbrechen, die bisher nicht entschädigt worden sind, individuelle Entschädigungszahlungen zu leisten“. Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge in Verhandlungen mit der griechischen Regierung treten mit dem Ziel eines Abkommens, das Regelungen über Empfängerkreis und Höhe der Entschädigung enthält, und in diese Verhandlungen auch Vertreter von Opferorganisationen einzubeziehen. Ferner solle sich die Bundesregierung „der Vollstreckung bisheriger Urteile griechischer und italienischer Gerichte zu unterwerfen, die Entschädigungsansprüche griechischer NS-Opfer bestätigt haben“.

Deutschland stehe „weiterhin in der Pflicht, den Opfern des Nazi-Terrors im besetzten Griechenland Entschädigungen zu gewähren“, schreibt die Fraktion in der Vorlage. Infolge der deutschen Besatzung 1941 bis 1944 habe rund eine halbe Million Griechen ihr Leben verloren. Rund 160.000 Griechen, darunter fast 60.000 Juden sowie Roma und Sinti, seien in den Konzentrationslagern umgebracht und 91.000 Geiseln von Wehrmacht und Waffen-SS ermordet worden.

Im Jahr 1960 hat Deutschland Griechenland eine sogenannte Globalzahlung in Höhe von 115 Millionen D-Mark gewährt, „die aber nur für einen sehr kleinen Teil der Nazi-Opfer gedacht war“, wie die Fraktion weiter ausführt. „Angesichts der begangenen Massaker, zerstörter Dörfer, Zehntausender Ermordeter und unzähliger zerstörter Sachwerte liegt es auf der Hand, dass diese Summe nur als geringfügige Abschlagszahlung auf die von Deutschland zu leistenden Entschädigungen betrachtet werden kann“, heißt es in dem Antrag weiter. Sämtliche Bundesregierungen hätten indes seither weitere Entschädigungszahlungen abgelehnt, ebenso die Anerkennung von Gerichtsurteilen, die NS-Opfern Entschädigungsansprüche gegen Deutschland zugestanden haben.

„Menschen, die dem fürchterlichen Terror der Nazis ausgesetzt waren, haben einen Anspruch auf Entschädigung“, argumentieren die Abgeordneten. Es ist deshalb „höchste Zeit, dass die Bundesregierung mit der griechischen Regierung faire Verhandlungen über die ausstehenden Entschädigungszahlungen für die Überlebenden des NS-Terrors und die Hinterbliebenen der Ermordeten führt“.

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