Fahndungsabfragen an Schengen-Grenzen
Berlin: (hib/PK) Die Bundespolizei nutzt nach Angaben der Bundesregierung bei Fahndungsabfragen an den sogenannten Schengen-Außengrenzen grundsätzlich die Mehrfachauskunft. Abgefragt würden bei einer automatisierten Erfassung der Ausweisdaten mittels Ausweislesegerät sowohl die Personenfahndungs- als auch Sachfahndungsdatenbanken, heißt es in der Antwort der Regierung (18/4658(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (18/4543(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke.
Gleichzeitige Sach- und Personenfahndungsabfragen seien nach den Bestimmungen des Schengener Grenzkodex zulässig. Die Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr hätten, dürften laut Grenzkodex aber nur „nichtsystematisch“ abgefragt werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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