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06.05.2015 Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz — hib 235/2015

Kritik an EU-Richtlinie

Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder der Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz stehen der geplanten EU-Richtlinie zur Ein-Personen-Gesellschaften kritisch gegenüber. Mit Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen brachten die Abgeordneten am Mittwoch eine Stellungnahme auf den Weg, die am Donnerstag im Plenum abgestimmt werden soll. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Die Stellungnahme fordert von der Bundesregierung, sich unter anderem bei den weiteren Verhandlungen für ein Verbot der Trennung der Gesellschaftssitze einzusetzen.

Ein Vertreter der CDU/CSU sagte, dass es - analog zu großen Gesellschaften - auch für kleine Kapitalgesellschaften eine EU-weite, supranationale Rechtsform brauche. Der bisherige Verhandlungsstand entspreche aber nicht den „legitimen Erwartungen“ des deutschen Rechts. Durch die mögliche Trennung von Verwaltungs- und Satzungssitz könnten zum Beispiel deutsche Regelungen im Bereich der Mitbestimmung umgangen werden.

Ein SPD-Vertreter sagte, mit der Stellungnahme werde die Bundesregierung aufgefordert, die Richtlinie abzulehnen, wenn es hinsichtlich der Kritikpunkte zu keinen Änderungen komme. In den Verhandlungen seien indes auch schon Verbesserungen erzielt worden. So sei nun ein komplexeres Identifizierungsverfahren bei der Online-Registrierung von Gesellschaften im europäischen Ausland vorgesehen.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass die Regierungskoalition die Stellungnahme - trotz Einigkeit in der Sache - allein auf den Weg gebracht hätte. Ein Vertreter der Fraktion Die Linke kritisierte, dass die Stellungnahme ein „zahnloser Tiger“ sei. Eine Subsidiaritätsrüge des Parlaments wäre ein „schärferes Schwert“.

Ein Vertreter der Bundesregierung verwies ebenfalls auf die schon erreichten Fortschritte in Bezug auf die Online-Registrierungen. Die Mitgliedsstatten könnten demnach eigene Standards für die Identifizierung festlegen. In Hinblick auf ein Verbot der Trennung der Gesellschaftssitze sei die deutsche Verhandlungsposition weiterhin klar. Sie werde allerdings nur von Österreich unterstützt.

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