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08.05.2015 Inneres — Antwort — hib 244/2015

Kundgebung am 9. Mai in Berlin

Berlin: (hib/STO) Eine für den 9. Mai 2015 in Berlin geplante Kundgebung ist Thema der Antwort der Bundesregierung (18/4790) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4620). Darin schrieben die Abgeordneten, dass unter dem Motto „Generalmobilmachung ReGIERung absetzen“ in sozialen Netzwerken für eine Kundgebung vor dem Plenarsaalgebäude des Bundestages mobilisiert werde. Wie die Regierung dazu in ihrer Antwort ausführt, liegen ihr „keine Erkenntnisse vor, die auf einen gezielt unfriedlichen Verlauf der in Rede stehenden Versammlungslage am 9. Mai 2015 hindeuten würden“.

Weiter schreibt die Regierung, dass als Anmelder der Veranstaltung zwei Personen aufgetreten seien. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) lägen zu einer Person Erkenntnisse über Verbindungen in die rechtsextremistische Szene vor. Diese Person sei in der Vergangenheit bereits mehrmals als Teilnehmer an rechtsextremistischen Versammlungen in Erscheinung getreten und gehöre nach Erkenntnissen des BfV der NPD an.

Der Antwort zufolge liegen der Bundesregierung „derzeit keine Erkenntnisse vor, die auf eine Beteiligung rechtsextremistischer Gruppierungen an der Veranstaltung hindeuten“. Dennoch legten die im Internet angezeigten Teilnahmebekundungen nahe, „dass sich auch Einzelpersonen aus dem aktions- und parteiorientierten Bereich des Rechtsextremismus, der ,Reichsbürgerszene‘ sowie aus dem Spektrum der Hooligans beteiligen könnten“.

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