+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

13.05.2015 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 248/2015

Strengere Regeln für Werkverträge

Berlin: (hib/CHE) Werkverträge und Leiharbeit sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke eingegrenzt und umfassend reguliert werden. Das fordert sie in einem Antrag (18/4839), der am 21. Mai im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Die Abgeordneten begründen ihre Initiative damit, dass der Einsatz von Leiharbeit und missbräuchlichen Werkverträgen die Belegschaften spalte und Beschäftigte zu Arbeitnehmern zweiter Klasse würden. Tarifverträge würden systematisch unterlaufen und Leiharbeitskräfte dazu missbraucht, eine „Billiglohn-Linie“ im Betrieb zu installieren, schreiben die Linken in ihrem Antrag. Sie verlangen unter anderem, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz so zu ändern, dass das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Arbeitstag gilt. Die Überlassungshöchstdauer soll auf drei Monate begrenzt werden, außerdem sollen Leiharbeitskräfte einen Flexibilitätsausgleich in Höhe von zehn Prozent ihres Bruttolohnes erhalten. Auch soll der Einsatz von Leiharbeitskräften als Streikbrecher verboten werden. Ferner fordern die Linken einen eigenen Gesetzentwurf zur Regulierung von Werkvertragsbeschäftigung. Darin soll unter anderem festgeschrieben werden, dass „Vermutungstatbestände“ eingeführt werden, bei deren Vorliegen von illegaler Arbeitnehmerüberlassung auszugehen ist. Bei der Vergabe von Aufgaben an Fremdfirmen soll ferner ein Gleichbehandlungsgebot eingeführt werden, damit die dort eingesetzten Arbeitnehmer nicht niedriger entlohnt werden können als zuvor im Einsatzbetrieb. In einem dritten Komplex fordert die Linke schließlich eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Bundespersonalvertretungsgesetzes.

Marginalspalte