Monopolkommission für Bank-Privatisierung
Berlin: (hib/HLE) Die Monopolkommission hat die Nichtbeachtung marktwirtschaftlicher Grundsätze im Bankenwesen beklagt. Der Grundsatz, dass erfolglose Unternehmen aus dem Markt ausscheiden würden, sei bei Banken nicht beachtet worden, sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Daniel Zimmer, im Ausschuss für Wirtschaft und Energie zu den staatlichen Bankenrettungsmaßnahmen. Der Ausschuss befasste sich mit dem Zwanzigsten Hauptgutachten der Monopolkommission 2012/2013 (18/2150) und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu (18/4721).
Auch nach dem Höhepunkt der Finanzkrise hätten große Institute Vorteile. Wegen ihrer Bedeutung könnten sie auf Rettungsmaßnahmen hoffen und sich daher günstiger refinanzieren als kleinere Institute, sagte Zimmer. Zwar sei jetzt die Beteiligung der Anteilseigner und Gläubiger im Krisenfall vorgegeben worden, doch sah Zimmer Schlupflöcher im System, um doch noch Steuermittel fließen zu lassen. So könne es zu einer Auffüllung der Bankenrettungsfonds mit Steuergeld kommen. Außerdem gebe es den EU-Rettungsfonds. Zimmer sprach sich für eine Fusionskontrolle im Bankensektor aus. Sonst könnten durch Zusammenschlüsse systemrelevante Banken entstehen. Er erinnerte an den Zusammenschluss von Dresdner Bank und Commerzbank. Für die Rettung der Bank nach der Fusion hätten 18 Milliarden Euro staatliche Mittel eingesetzt werden müssen. Zimmer riet dringend dazu, den Staatsanteil an der Commerzbank zu veräußern. Banken mit Staatsbeteiligung seien ein „Störfaktor“ im privaten Geschäft.
Fragen der Abgeordneten richteten sich zum Beispiel nach der Internetwirtschaft und auch der Stellung der Suchmaschine Google, nach dem Datenschutz und der Konzentrationsberichterstattung. Außerdem ging es um die Taxipreise, deren Freigabe die Monopolkommission gefordert hatte, was aber die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme abgelehnt hatte.
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