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10.06.2015 Ausschuss für Gesundheit — hib 292/2015

Ausschuss billigt Versorgungsgesetz

Berlin: (hib/PK) Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages das sogenannte GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (18/4095) beschlossen. Bei der Abstimmung am Mittwoch votierte die Fraktion Die Linke mit Enthaltung, die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen die Vorlage, die in der parlamentarischen Beratung an zahlreichen Stellen noch verändert worden ist. So legten die Fraktionen von Union und SPD insgesamt 57 Änderungsanträge vor, die allesamt ebenfalls mehrheitlich beschlossen wurden.

Mit neuen Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten sollen unterversorgte ländliche Gebiete gestärkt und die teilweise Überversorgung in Ballungszentren und angrenzenden Regionen reduziert werden. So sollen künftig Arztpraxen in überversorgten Regionen nur dann nachbesetzt werden, wenn dies unter Versorgungsaspekten sinnvoll erscheint. Hier setzte der Ausschuss allerdings eine entschärfte Regelung durch, die auch für Psychotherapeuten gilt.

Um die hausärztliche Versorgung zu verbessern, wird die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5.000 auf 7.500 erhöht. Auch bei der ärztlichen Vergütung soll der Versorgungsaspekt künftig eine stärkere Rolle spielen. Weitere 1.000 Weiterbildungsstellen soll es nach dem Willen der Koalitionsfraktionen für bestimmte Fachärzte geben, etwa für Kinder-, Frauen- und Augenärzte.

Die Terminservicestellen, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet werden müssen, sollen sicherstellen, dass Versicherte innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten. Mit einer überarbeiteten Psychotherapie-Richtlinie soll zudem die Versorgung auf diesem Gebiet verbessert werden. Vereinfacht wird die Bildung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), in denen zumeist Ärzte unterschiedlicher Fachrichtung zusammen arbeiten. Die Kommunen werden mit der möglichen Gründung solcher Zentren aktiv in die verbesserte Versorgung einbezogen werden.

Vor bestimmten Operationen, die besonders häufig empfohlen werden, dürfen Patienten künftig eine ärztliche Zweitmeinung einholen. So sollen teure und unnötige Eingriffe besser verhindert werden. Krankenhäuser werden außerdem stärker in die ambulante Betreuung der Patienten einbezogen.

Schließlich wird beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein Fonds zur Förderung innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen geschaffen. Für den Fonds sollen zwischen 2016 und 2019 jährlich jeweils 300 Millionen Euro von den Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden.

Union und SPD sehen in dem Gesetz viele Verbesserungen zugunsten der Versicherten. Mit den zahlreichen Änderungsanträgen sei dem Gesetzentwurf „der letzte Schliff“ gegeben worden, hieß es. So werde auch die Bedarfsplanung weiterentwickelt. Die Opposition hält Teile des Gesetzes für sinnvoll, monierte jedoch, die Vorlage werde angesichts des demografischen Wandels den zentralen Herausforderungen nicht gerecht. So sei die Bedarfsplanung unzureichend, zudem fehlten innovative Versorgungsformen. Mit der in das Gesetz eingearbeiteten Beschränkung der Regressforderungen der Kranken- und Pflegekassen an freiberufliche Hebammen sei überdies das Kostenproblem der Geburtshelferinnen nicht zu lösen.

Der Ausschuss lehnte im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mehrere Anträge der Opposition mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab. So verlangte Die Linke (18/4187) eine erneuerte Bedarfsplanung in der medizinischen Versorgung. Ein weiterer Antrag der Linken (18/4099) mit dem Ziel, die Private Krankenversicherung (PKV) als Vollversicherung abzuschaffen, fand ebenfalls keine Mehrheit.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte in einem Antrag (18/4153) den Kommunen und Regionen eine stärkere Rolle bei der Planung, Steuerung und Gestaltung der gesundheitlichen Versorgung ermöglichen sowie Anreize für sektorenübergreifende Versorgungsmodelle schaffen. In einem weiteren Antrag der Grünen (18/1462) ging es um eine verbesserte Transparenz der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.

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