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16.06.2015 Inneres — Antwort — hib 311/2015

Europäisches Zentrum zur Terrorismusabwehr

Berlin: (hib/STO) Die Haltung der Bundesregierung zur Einrichtung eines „Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung“ ist ein Thema ihrer Antwort (18/5048) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4917). Wie die Regierung darin ausführt, hat sie sich im Rat im Beisein des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung und Europols und gegenüber der Europäischen Kommission zur Einrichtung eines solchen Zentrums „dahin positioniert, dass die vorhandenen Strukturen und Instrumente von Europol im Bereich der Strafverfolgung zur Bekämpfung des Terrorismus zusammengeführt und voll ausgeschöpft werden sollten“. Sie habe sich in diesem Zusammenhang gegen neue Strukturen und Informationswege ausgesprochen. „Ziel müsse eine Intensivierung der Nutzung bestehender Instrumente sein, nicht deren Duplizierung“, heißt es in der Antwort weiter. Europol sei keine Agentur für die Unterstützung der Nachrichtendienste. Eine entsprechende Einbeziehung hat die Bundesregierung der Vorlage zufolge abgelehnt.

Den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Kapazitäten von Europol im Bereich der Strafverfolgung zur Bekämpfung des Terrorismus zusammenzuführen, vorhandene Ressourcen zu bündeln und die Nutzung bestehender Strukturen, Dienstleistungen und Instrumente zu optimieren, befürworte sie, schreibt die Bundesregierung weiter. Sie unterstütze das Ziel der Kommission, durch diese Maßnahmen bei Europol ein „Europäisches Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ zu etablieren, „unter den in der Europäischen Sicherheitsagenda genannten Voraussetzungen, insbesondere unter strikter Einhaltung des rechtlichen Mandats von Europol und Anerkennung der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Wahrung der nationalen Sicherheit“.

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