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17.06.2015 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend — hib 315/2015

Wahlalter wird nicht auf 16 Jahre gesenkt

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihrer Forderung nach einer Senkung des Wahlalters auf 16 Jahren bei Bundestags- und Europawahlen sowie der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz gescheitert. Den Antrag der Grünen für mehr Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen (18/3151) lehnte der Familienausschuss am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Grünen und der Linksfraktion ab.

Die Grünen fordern in ihrem Antrag zudem die Einrichtung einer unabhängigen Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und die Vorlage eines Nationalen Aktionsplanes für Kinder- und Jugendbeteiligung durch die Bundesregierung. Ebenso müsste die Realisierung kindgerechter Lebensbedingungen und jugendlicher Beteiligungsverfahren im Bundesbaugesetz verankert werden.

Die Linksfraktion unterstützte die Forderungen der Grünen und kündigte an, auch in Zukunft ähnliche Anträge zu stellen, um die Koalition zu einem Umdenken zu bewegen. Die SPD forderte sie auf, dem Antrag zuzustimmen, da sie in zurückliegenden Legislaturperioden die gleichen Forderungen erhoben habe.

Die SPD räumte zwar ein, dass sie die Forderungen nach einer Senkung des Wahlalters und nach Kinderrechten im Grundgesetz inhaltlich unterstütze. Aber mit dem Koalitionspartner CDU/CSU sei darüber derzeit keine Einigung herbeizuführen. Deshalb müsse die Fraktion den Antrag „leider“ ablehnen.

Die Union kritisierte, dass der Antrag zum Teil in die föderale Ordnung eingreife und Forderungen erhebe, die nicht in der Regelungskompetenz des Bundes sondern der Länder und Kommunen liege. Der Antrag zeuge vom Misstrauen der Grünen gegenüber den Kommunen und den Verantwortlichen vor Ort. Verhandlungsbereitschaft signalisierte sie hingegen in der Frage einer Monitoringstelle oder eines Kinderbeauftragten. Darüber werde in der Koalition derzeit beraten. Diesen Beratungen wolle man nicht vorgreifen.

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