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18.06.2015 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — hib 320/2015

BND-Chef will neue Rechtsgrundlage

Berlin: (hib/wid) Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) Gerhard Schindler möchte die Zuständigkeiten seiner Behörde bei der Überwachung des internationalen Datenverkehrs gesetzlich genauer geregelt wissen. „In etlichen Bereichen müssen wir Rechtsgrundlagen schaffen, die klarer und besser definiert sind“, sagte Schindler vor dem 1. Untersuchungsausschuss („NSA“). Er war dort zum zweiten Mal als Zeuge geladen. Bereits am 21. Mai hatte Schindler mehrere Stunden lang ausgesagt, doch hatte der Ausschuss aus Zeitgründen die Vernehmung nicht zu Ende führen können.

Klarstellungsbedarf sieht der BND-Chef unter anderem da, wo seine Behörde von Standorten im Inland aus den Datenverkehr ausländischer Teilnehmer beobachtet. Nach geltendem Recht hat der BND in Deutschland keine Zuständigkeit. Schindler ist allerdings der Meinung, dass die Abhöranlage in Bad Aibling, die hauptsächlich satellitengestützte Kommunikation im Nahen und Mittleren Osten überwacht, von dieser Einschränkung nicht betroffen ist. Der Geltungsbereich des deutschen Datenschutzes ebenso wie des BND-Gesetzes erstrecke sich schließlich nicht auf den Weltraum. Das sei, erläuterte Schindler, die „gelebte Rechtspraxis im BND“, wie er sie bei seinem Amtsanritt im Januar 2012 vorgefunden habe.

Der Geheimdienstchef bekräftigte zudem seine Auffassung, dass der BND sich keines Rechtsverstoßes schuldig mache, wenn er Ziele im europäischen Ausland ausspähe, setzte freilich hinzu: „Dass wir über Rechtsfragen diskutieren, heißt nicht, dass wir es machen.“ Das BND-Gesetz unterscheide lediglich zwischen Inländern sowie in Deutschland lebenden Ausländern, die vor Nachstellungen seiner Behörde geschützt seien, und Ausländern, für die dies nicht gelte, ob es sich nun um Bürger der Europäischen Union oder andere handele.

Auch aus der EU-Grundrechtecharta sei keine Verpflichtung des deutschen Geheimdienstes abzuleiten, Bürger von EU-Staaten unbehelligt zu lassen. Die Charta gelte lediglich für Organe der Europäischen Union, nicht aber für die Tätigkeit einer nationalen Behörde. Ebenso wenig biete die Europäische Menschenrechtskonvention eine Handhabe, denn diese sei von den Vertragsstaaten lediglich auf deren eigenem Territorium zu befolgen. Freilich hatte Schindler im November 2013 eine mündliche Weisung erlassen, der BND möge in seiner Tätigkeit auf europäische Interessen Rücksicht nehmen. Zu der Frage, ob dies zuvor nicht der Fall gewesen sei, mochte der Geheimdienstchef sich nicht äußern; sie gehöre nicht zum Untersuchungsauftrag des Ausschusses.

In der Befragung kamen auch die Bemühungen zur Sprache, mit den USA ein „No-Spy-Abkommen“ zu erzielen, nachdem der frühere NSA-Mitarbeiter Edward Snowdon im Sommer 2013 mit Enthüllungen über Aktivitäten des US-Geheimdienstes in Deutschland Furore gemacht hatte. Bei einem Besuch in Washington im August 2013 habe ihm der Chef der National Security Agency (NSA) eine solche Vereinbarung von sich aus angeboten, berichtete Schindler. Er selbst habe einen solchen Vorschlag überhaupt nicht erwartet.

„Ich persönlich habe das sehr enthusiastisch gemacht“, sagte Schindler. „Ich war fasziniert von der Vorstellung, dass zwei Dienste das machen. Ich hatte eine sehr gutes Gefühl, dass wir das auf der Ebene von BND und NSA hinbekommen.“ Mehrere Wochen lang seien beide Seiten mit Begeisterung und Optimismus bei der Sache gewesen. Zu einem jähen Stimmungsumschwung sei es Mitte November 2013 gekommen, als erstmals die Rede von einem völkerrechtlichen Vertrag statt von einer Vereinbarung zwischen zwei Geheimdiensten gewesen sei.

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