Solidaritätszuschlag beibehalten
Berlin: (hib/MIK) Der Solidaritätszuschlag soll für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland verwendet werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/5221), der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird.
Deshalb soll die Bundesregierung den Zuschlag in seiner jetzigen Höhe und Form als Bundessteuer beibehalten und Vorschläge für mögliche Verwendungen des Solidaritätszuschlags zur Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland - wie die Finanzierung eines Vorausgleichs zwischen den Ländern, einer generellen Aufstockung kommunaler Infrastruktur- und Investitionsmittel, sowie eines Solidarpaktes III speziell für strukturschwache Regionen - unterbreiten.
Der Solidaritätszuschlag ist eine Bundessteuer ohne Verfallsdatum, seine Einnahmen seien haushaltsrechtlich nicht zweckgebunden, sondern frei verwendbar, schreibt die Fraktion zur Begründung. Eine ersatzlose Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2019 würde einen Einnahmeausfall von mindestens 19 Milliarden Euro jährlich für den Bund darstellen. Aufgrund der spezifischen Ausgestaltung des Zuschlags würden von seinem Wegfall vor allem Gutverdiener und Kinderlose profitieren. Zudem wäre eine solche Schwächung des finanziellen Spielraums des Staates unverantwortlich angesichts der fortschreitenden wirtschaftlichen Abkopplung strukturschwacher Gebiete in Ost und West. Es wäre daher falsch, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen, heißt es in dem Antrag.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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