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18.06.2015 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Unterrichtung — hib 323/2015

Anerkennungsgesetz ist Erfolg

Berlin: (hib/ROL) Das Anerkennungsgesetz des Bundes für ausländische Arbeitnehmer, das seit drei Jahren in Kraft ist, hat sich bewährt. Von April 2012 bis Dezember 2013 wurden rund 26.500 Anträge gestellt, von denen die meisten Berufsqualifikationen teilweise oder vollständig als gleichwertig mit inländischen Abschlüssen anerkannt wurden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (18/5200).

OECD-weit liegt Deutschland seit einigen Jahren in Bezug auf dauerhafte Zuwanderungen an zweiter Stelle der beliebtesten Einwanderungsländer nach den USA. Die Netto-Zuwanderung sei in 2013 im vierten Jahr in Folge gestiegen und liege bei 429.000. Die meisten Zuwanderer kämen aus der EU.

Die Herausforderungen zur Fachkräftesicherung in Deutschland bleibe hoch, da die Zahl der Erwerbspersonen trotz hoher Zuwanderung sinken werde. Einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) zufolge müssten bis 2050 jährlich durchschnittlich bis zu 491.000 Menschen aus Drittstaaten einwandern, um das Erwerbspersonenpotenzial konstant zu halten (zum Vergleich: in den vergangenen zehn Jahren waren es durchschnittlich etwa 100.000). Zudem werde sich der weltweite Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte in Zukunft noch verstärken, da nicht nur OECD-Länder, sondern auch Entwicklungsländer und aufstrebende Volkswirtschaften um Talente und qualifizierte Fachkräfte konkurrieren.

Die Bundesregierung unternehme große Anstrengungen, damit noch mehr Menschen mit ausländischen Abschlüssen von den Möglichkeiten der Anerkennung profitieren können. Zur Information und für die Beratung werbe die Bundesregierung mehrsprachig - sowohl im In- wie auch im Ausland.

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