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01.07.2015 Arbeit und Soziales — Bericht — hib 342/2015

Zwangsrente bei Hartz IV bleibt vorerst

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, Zwangsverrentungen bei älteren Empfängern von Hartz-IV-Leistungen abzuschaffen. Einen entsprechenden Antrag (18/589) lehnte der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag mit Koalitionsmehrheit ab. Neben den Linken stimmten auch Bündnis 90/Die Grünen für die Vorlage.

In ihrem Antrag hatte die Linke einen Gesetzentwurf gefordert, der die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) enthaltene Verpflichtung, einen vorzeitigen Rentenantrag zu stellen, aufhebt. Auch sollten die Jobcenter keine Berechtigung mehr haben, unabhängig vom Willen der Betroffenen für diese einen Rentenantrag zu stellen.

Die Linke verwies auf eine Anhörung zu dem Thema im Dezember vergangenen Jahres, in der es ihrer Ansicht nach eine breite Koalition gegen diese zwangsweise Frühverrentung gegeben habe. Es sei eine „vertane Chance“, dass die Koalition seitdem nichts unternommen habe und damit weiter eine der größten Problemgruppen, die älteren Langzeitarbeitslosen, benachteiligt werde, so die Linke.

Die SPD-Fraktion bekräftigte, dass es in diesem Zusammenhang eine Gerechtigkeitslücke im SGB II gebe. Es mache jedoch keinen Sinn, dieses Thema aus dem Gesamtkonzept zu flexibleren Rentenübergängen herauszulösen. Man dürfe aber vom Prinzip der Nachrangigkeit nicht abrücken. Eine Weiterentwicklung der sogenannten Unbilligkeitsverordnung könne eine Möglichkeit für Verbesserungen sein, so die SPD. Diese Verordnung legt fest, wann es einem Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht zuzumuten ist, einen Rentenantrag zu stellen.

Die Grünen betonten, die bisherige Praxis sei ein eklatanter Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Auch sollte man das Thema nicht mit dem Komplex der Flexi-Rente vermengen, sondern einfach ein schlankes Gesetz dazu machen.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies auf den ordnungspolitischen Faktor, den man nicht ignorieren dürfe. Eine einfache Abschaffung der Zwangsrente würde das System der Nachrangigkeit auf den Kopf stellen. Die Fraktion plädierte dafür, zunächst die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Flexi-Rente abzuwarten und betonte, dass es sich bei dem Problem um kein Massenphänomen handele.

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