+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

14.07.2015 Digitale Agenda — Antrag — hib 361/2015

Gesetzliche Regelung zur Netzneutralität

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, sich für die dauerhafte Gewährleistung der Netzneutralität durch eine effektive und technologieneutrale Festschreibung auf nationaler und internationaler Ebene einzusetzen. Diese gesetzliche Absicherung müsse deutlich über die bisherigen Regelungen und Vorschläge der Bundesregierung hinausgehen, heißt es in dem dazu vorgelegten Antrag (18/5382). Darin wird auch der bevorzugte Transport bestimmter Inhalte, Arten oder Klassen von Anwendungen gegen Aufpreis abgelehnt. Derartige „Diensteklassen“ hätten negative Auswirkungen für die Teilhabe an der Netzkommunikation und die Wettbewerbsgleichheit, schreiben die Grünen. In der Vorlage verlangen sie des Weiteren, die Netzneutralität als Regierungsgrundsatz und -ziel direkt in das Telekommunikationsgesetz aufzunehmen und als „gleichwertige Übertragung und Verrechnung von Daten im Internet, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Ziels, ihres Inhalts, verwendeter Arten und Klassen von Anwendungen oder verwendeter Geräte“ zu definieren. Unter „gleichwertiger Übertragung“ soll laut Definition der Transport von Daten über die Übertragungswege des Internets „ohne sachlich ungerechtfertigten Eingriff“ zu verstehen sein.

Zur Begründung ihres Vorstoßes verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Netzneutralität „konstituierendes Grundprinzip eines offenen und freien Netzes“ sei und damit essentielle Bedeutung für die gerechte Teilhabe in der digitalen Gesellschaft habe. Allerdings nehme der Druck zu, die Netzneutralität und die bislang geltende Datenübertragung nach dem „best effort-Prinzip“ - also der Datenweiterleitung entsprechend der Auslastung des Systems unabhängig von Inhalt, Absender und Adressat - zugunsten der Einführung sogenannter „managed services“, „specialised services“ oder sogenannter „Diensteklassen“ aufzugeben. Verstöße gegen die Netzneutralität, die im Mobilfunkbereich seit langem an der Tagesordnung seien, würden zunehmend auch im Internetbereich festgestellt, urteilen die Grünen.

Die Bundesregierung, so schreiben die Antragsteller weiter, lehne derzeit eine effektive gesetzliche Regelung zur Netzneutralität, „wie sie mittlerweile in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt wurde“ bis heute ab und verweise auf die laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene. Ob es jedoch auf dieser Ebene zu einer effektiven gesetzlichen Absicherung der Netzneutralität komme, „ist aus heutiger Perspektive mehr als fraglich“, urteilen die Grünen. Die bisherige Positionierung der Bundesregierung auf EU-Ebene lasse den Schluss zu, dass sie die Einführung von „managed services“, „specialised services“ oder „Diensteklassen“ und weitreichender Möglichkeiten zur Umgehung der Netzneutralität befürwortet.

Marginalspalte