Bei Grunderwerb gilt Wirtschaftlichkeit
Berlin: (hib/MIK) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterliegt bei der Zustimmung zum sogenannten vorzeitigen Grunderwerb haushaltsrechtlichen Bindungen, die vor allem die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorsehen. Grunderwerb darf insofern nur getätigt werden, wenn dieser zur Erfüllung von Baulastaufgaben des Bundes in absehbarer Zeit notwendig ist. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5493(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5298(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum vorzeitigen Grunderwerb für den Bau von Autobahnprojekten in Niedersachsen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Frank Bergmann (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein