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28.07.2015 Inneres — Gesetzentwurf — hib 377/2015

Grüne: Einbürgerung erleichtern

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „zur Erleichterung der Einbürgerung und zur Ermöglichung der mehrfachen Staatsangehörigkeit“ (18/5631) vorgelegt. Ziel sei die „Ermöglichung einer weitgehenden Angleichung von Wohn- und Wahlbevölkerung“, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage. Wie sie darin ausführen, lebten im Jahr 2013 nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes mehr als 7,6 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Diese Menschen seien von vielen Möglichkeiten der politischen Partizipation ausgeschlossen. Auch liege die Einbürgerungsquote in Deutschland weiterhin deutlich unter dem europäischen Durchschnitt. Das liege auch daran, „dass bei der Einbürgerung auch nach der Reform von 1999 hohe Hürden bestehen“.

Künftig soll nach dem Willen der Fraktion bei der Anspruchseinbürgerung die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre und für anerkannte Flüchtlinge und ihnen gleichgestellte Personen auf drei Jahre herabgesetzt werden. „Familienangehörige einbürgerungswilliger Personen können früher eingebürgert werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer sollen danach alle Aufenthaltszeiten, in denen der Betroffene in Besitz eines von deutschen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitels einschließlich der Duldung war, ebenso berücksichtigt werden wie frühere Aufenthalte in Deutschland. Die Anspruchseinbürgerung soll laut Entwurf fortan allen Personen offen stehen, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind „oder aus anderen Gründen aufenthalts- oder freizügigkeitsberechtigt sind“.

Den bisherigen Ausschluss bestimmter Aufenthaltserlaubnisse will die Grünen-Fraktion abschaffen. Die Sicherung des Lebensunterhalts soll nach ihren Vorstellungen „von jungen Menschen, die sich in der Ausbildung befinden, sowie von älteren Menschen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt verlangt“ werden. Auch sollen der Vorlage zufolge Kenntnisse der deutschen Sprache von Menschen, die sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht erwerben können, „nicht mehr oder nur noch eingeschränkt verlangt“ werden. Ferner sollen Alternativen zum Einbürgerungstest eingeführt und für bestimmte Personengruppen die Einbürgerungsgebühr abgeschafft beziehungsweise ermäßigt werden.

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