+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

30.07.2015 Inneres — Antwort — hib 385/2015

Teilnahme an Integrationskursen

Berlin: (hib/STO) In der Zeit vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2014 haben insgesamt gut 1,54 Millionen Menschen eine Teilnahmeberechtigung beziehungsweise -verpflichtung für einen Integrationskurs erhalten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5606) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5209) hervor. Danach haben in diesen zehn Jahren fast 1,14 Millionen Menschen einen Integrationskurs begonnen. Keine Erkenntnisse liefert das vorhandene Datenmaterial laut Bundesregierung darüber, wie viele Teilnehmer ihren Kurs nicht abgeschlossen haben.

Wie es in der Antwort weiter heißt,wurden im Jahr 2014 insgesamt 60.329 Personen und im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2014 insgesamt 469.233 Personen von den Ausländerbehörden zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Die freiwillige Kursteilnahme hat sich den Angaben zufolge vom Jahr 2010 mit einem Anteil von 45,7 Prozent der gesamten Kursteilnehmer auf 61,3 Prozent im Jahr 2013 und auf 62,3 Prozent im vergangenen Jahr gesteigert.

Zur Frage nach den Gründen, aus denen Teilnahmeberechtigungen nicht wahrgenommen wurden, schreibt die Bundesregierung, dass ihr hierüber keine gesicherten Erkenntnisse vorlägen. Nach den Erfahrungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) würden „Berechtigungen zur Teilnahme an einem Integrationskurs im Wesentlichen aus folgenden Gründen nicht in Anspruch genommen: prioritäre Erwerbstätigkeit, persönliche Gründe (zum Beispiel Krankheit, Pflege, Schwangerschaft), finanzielle Eigenbeteiligung“.

Marginalspalte