Luftverkehrsabkommen mit Norwegen
Berlin: (hib/MIK) Island und Norwegen sollen Luftverkehrsabkommen beitreten können. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zu dem Luftverkehrsabkommen vom 16. und 21. Juni 2011 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei und zu dem Zusatzabkommen vom 16. und 21. Juni 2011 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island, als zweiter Partei, und dem Königreich Norwegen, als dritter Partei, betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens vom 16. und 21. Juni 2011 (18/5580) vorgelegt.
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