Chancengleichheit von Frauen in Forschung
Berlin: (hib/ROL) Zukünftig soll verstärkt darauf geachtet werden, dass Genderaspekte in den Forschungsprogrammen berücksichtigt werden. Im Pakt für Forschung und Innovation (PFI), der von 2016 bis 2020 in seine dritte Förderphase gehen soll, bleibt die Sicherung der Chancengleichheit ein wichtiges forschungspolitisches Ziel. In diesem Rahmen haben sich die Wissenschaftsorganisationen in ihren Selbstverpflichtungserklärungen zur Gewährung chancengerechter und familienfreundlicher Prozesse und Strukturen bekannt. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5651) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (18/5469) hervor.
Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage moniert, dass in der Roadmap zur Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum (18/2260) sowohl die Gleichstellung der Geschlechter als auch die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung unter Priorität 4 zwar einen prominenten Platz einnehme, die ambitionierten Ziele allerdings nur sehr zurückhaltend mit konkreten Maßnahmen unterfüttert worden seien.
In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Regel auf der Grundlage von Forschungsprogrammen und aufgrund von Förderbekanntmachungen vorgegebener Verfahren wettbewerblich vergeben würden. Im Rahmen der Förderlinien „Frauen an die Spitze“ und „Förderung der Netzwerktätigkeit“ würden aktuell zahlreiche Einzelvorhaben zu den Themenfeldern „Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unter Genderaspekten“ und „stärkere Verankerung der Genderdimension in nationalen und europäischen Forschungsprogrammen“ gefördert. Allein für die Förderlinie „Frauen an die Spitze“ seien in den Jahren 2007 bis 2014 rund 36 Millionen Euro verausgabt worden, für die Jahre 2015 und 2016 seien weitere 1,5 Millionen Euro eingeplant. In der Förderlinie „Förderung der Netzwerktätigkeit“ seien 1,3 Millionen Euro in den Jahren 2013 bis 2014 vergeben worden, für die Jahre 2015 und 2016 seien weitere 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Insgesamt betrage die Förderung des Bundes für das Professorinnenprogramm 150 Millionen Euro. Allein in den Jahren 2007 bis 2014 seien vom Bund 74,2 Millionen Euro bereitgestellt worden.
Für Vorhaben im Themenfeld „Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unter Genderaspekten“ seien 3,9 Millionen Euro in den Jahren 2013 bis 2014 veranschlagt worden; für die Jahre 2015 und 2016 seien weitere rund 2 Millionen Euro vorgesehen. Für Vorhaben im Themenfeld „stärkere Verankerung der Genderdimension in nationalen und europäischen Forschungsprogrammen“ seien 1,3 Millionen Euro in den Jahren 2013 bis 2014 vergeben worden; für die Jahre 2015 und 2016 seien weitere 730.000 Euro eingeplant.
Die Bundesregierung betont, dass sie sich in den Verhandlungen über die Ausgestaltung des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation - Horizont 2020 - (in den Jahren 2014 bis 2020) erfolgreich für die Berücksichtigung der Genderdimension und Chancengleichheit eingesetzt habe. In Horizont 2020 gebe es erstmals einen eigenen Artikel zu Gender und Chancengleichheit (Artikel 15 - „Gender equality“). Zudem sei dieser Bereich eines von mehreren Querschnittsthemen in Horizont 2020 und die Berücksichtigung der Genderdimension bei europäischen Projektvorhaben sei Teil der Antragstellung.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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