+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

10.08.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 399/2015

Kooperation von US-Firmen mit Militär

Berlin: (hib/PK) Die im Rahmen des NATO-Truppenstatuts für US-Unternehmen hierzulande gewährten Vergünstigungen beziehen sich nach Angaben der Bundesregierung jeweils auf konkrete Einzelaufträge. Grundlage ist der sogenannte Verbalnotenwechsel gemäß Artikel 72 Absatz 4 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zwischen der Bundesregierung und der US-Regierung. Damit würden aber keine Regelungen zu weiteren etwaigen Tätigkeiten dieser Unternehmen getroffen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/5622) auf eine Kleine Anfrage (18/5318) der Fraktion Die Linke.

Die Fraktion erkundigt sich in der Kleinen Anfrage nach der „Tätigkeit US-amerikanischer Privatunternehmen im Bundesgebiet“ im Auftrag der US-Streitkräfte und Nachrichtendienste. Die Abgeordneten berufen sich auf Berichte, wonach die Bundesregierung US-Unternehmen mittels Verbalnoten die Möglichkeit gegeben habe, im Bundesgebiet für die US-Streitkräfte „analytische Dienstleistungen“ zu erbringen. Eines der Unternehmen sei demnach damit beauftragt worden, für das Afrika-Kommando der US-Streitkräfte in Stuttgart neue Zielpersonen mittels einer Datenanalyse zu ermitteln. Damit stehe die Frage im Raum, ob die von der Bundesregierung legalisierte Tätigkeit der US-Unternehmen möglicherweise völkerrechtswidrigen Handlungen wie der gezielten Tötung mittels Drohnen diene.

Die Bundesregierung nimmt in ihrer Antwort nicht konkret Stellung zu einzelnen Unternehmen, sondern verweist darauf, dass die Verbalnotenwechsel zu den Aufträgen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht würden und dort eingesehen werden könnten.

Marginalspalte