Twitter-Nutzung durch Bundespolizei
Berlin: (hib/STO) Die „Praxis der Bundespolizei bei der Nutzung des Kurznachrichtendienstes Twitter“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/5672). Darin erkundigen sich die Abgeordneten danach, welche Beschwerden der Bundespolizei zum Betrieb ihrer Twitter-Accounts bekannt sind und wie darauf reagiert wurde. Auch möchten sie unter anderem wissen, inwiefern und aus welchem Grund es die Bundesregierung gegebenenfalls für geboten oder überflüssig hält, „die Nutzung von Twitter gesetzlich zu regeln oder wenigstens eine Verordnung hierfür zu erlassen“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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