Menschenrechtsaspekte bei Finanzierungen
Berlin: (hib/HLE) Bei der zur KfW Bankengruppe gehörenden Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) sind vier Beschwerden gegen Finanzierungen im Zusammenhang mit angeblichen Menschenrechtsverletzungen eingegangen. Nach Angaben der Bundesregierung in der Antwort (18/5649) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5139) wurden vier Beschwerden über das DEG-Beschwerdeverfahren eingereicht. Bei zwei Beschwerden seien Verbesserungen erreicht worden, in einem Fall werde die DEG mit dem betroffenen Unternehmen keine weiteren Finanzierungen mehr eingehen.
Außerdem seien acht kritische Anfragen zu DEG-Projekten bekannt, von denen sich drei Fälle nicht bestätigt hätten, berichtet die Regierung. Bei einem Vorhaben sei das Vertragsverhältnis schon vor Eingang der kritischen Anfrage beendet worden, bei den übrigen vier Verfahren gebe es Begleitmaßnahmen durch die DEG. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die DEG derzeit 745 Finanzierungen im Portfolio habe.
Vier weitere Beschwerden sind nach Regierungsangaben bei Projekten der KfW Entwicklungsbank dokumentiert. Sie beträfen Äthiopien, die Demokratische Republik Kongo, Mali und Sambia. Eine Beschwerde habe sich als unbegründet herausgestellt, eine weitere werde noch geprüft. Die dritte Beschwerde sei zulässig gewesen und sei nach Leistung von Kompensation erledigt. Die vierte Beschwerde habe einen Ko-Finanzierer betroffen und sei von dem geprüft worden. Basierend auf dieser Prüfung habe die Bundesregierung die letzte Zahlung einbehalten. Insgesamt habe die KfW Entwicklungsbank 7.560 laufende Vorhaben im Portfolio.
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