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20.08.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 417/2015

EU-Mission gegen Schleuser im Mittelmeer

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht die militärische Operation zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität (EUNAVFOR MED) als Baustein eines Gesamtansatzes an, mit dem das Flüchtlingsdrama im Mittelmeer beendet werden soll. Derzeit befinde sich die Operation in ihrer ersten Phase, schreibt sie in einer Antwort (18/5730) auf eine Kleine Anfrage (18/5543) der Fraktion Die Linke. Durch Überwachung und Beobachtung von Schleuseraktivitäten auf hoher See solle sie Informationen über die kriminellen Netzwerke im Mittelmeer liefern. Dabei würden die Besatzungen der im Rahmen von EUNAVFOR MED eingesetzten Schiffe „unverändert“ die völkerrechtliche und humanitäre Verpflichtung zur Hilfeleistung gegenüber in Seenot geratenen Personen erfüllen, versichert die Bundesregierung. Schon jetzt hätten die beteiligten deutschen Schiffe mehr als 6.000 Menschenleben gerettet (Stand: 27. Juli 2015).

Zu einem späteren Zeitpunkt könne die Operation weitere Aufgaben übernehmen, erläutert die Bundesregierung. Zu den völkerrechtlichen Voraussetzungen für weitere Phasen habe das Auswärtige Amt auf Bitten des Deutschen Bundestages eine umfassende Stellungnahme erstellt und an den Deutschen Bundestag übermittelt. Vor dem Übergang in Phase 2 der Mission müsse in jedem Fall der Rat der Europäischen Union einstimmig das Vorliegen der notwendigen Bedingungen bejahen.

Die erste Phase der Mission EUNAVFOR MED hatten die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Juni beschlossen. Das Operationsgebiet erstreckt sich zwischen Libyen und Italien außerhalb der Küstenmeere. Die Bundeswehr beteiligt sich daran mit zwei Schiffen und insgesamt 314 Soldatinnen und Soldaten.

Für die zweite und dritte Phase sind eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder die Zustimmung des betroffenen Staates erforderlich. Der Operationsplan sieht nach Angaben der Bundeswehr vor, in einer zweiten Phase die Boote von Schleppern zu suchen und zu beschlagnahmen. In der dritten Phase sollen alle notwendigen Maßnahmen gegen Boote und Einrichtungen ergriffen werden, die von Schleppern genutzt werden, auch auf fremdem Territorium.

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