Gewinnverlagerungen nach Luxemburg
Berlin: (hib/HLE) Bei der Auswertung der als „Luxemburg Leaks“ bekannt gewordenen Unterlagen über steuerliche Gestaltungen wurden 140 Fälle mit Bezug zu Deutschland festgestellt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5776) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5682) mitteilt, konnte aufgrund der vorliegenden Informationen nicht abschließend festgestellt werden, „ob und in welcher Höhe tatsächlich Gewinne verlagert wurden und hier somit ein Steuerschaden entstanden ist“. Es sei eine Reihe von steuerlichen Gestaltungen festgestellt worden. Allerdings gebe es dafür „regelmäßig auch außersteuerliche Gründe“.
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