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01.09.2015 Inneres — Antwort — hib 426/2015

IS-Nutzung von Schleusungsrouten

Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine belastbaren Hinweise vor, wonach sich Mitglieder der Terrororganisation IS gezielt unter Flüchtlinge und Asylsuchende mischen beziehungsweise sich selber als solche ausgeben, um einen Aufenthaltsstatus in Deutschland oder anderen europäischen Ländern zu erlangen. Auch lägen keine bestätigten Erkenntnisse zum Aufenthalt von IS-Mitgliedern oder Sympathisanten in deutschen Flüchtlings- oder Asylaufnahmeeinrichtungen vor, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5727) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5615).

Wie es in der Vorlage weiter heißt, haben sich in nur wenigen Fällen in der Vergangenheit auch Mitbewohner der Aufnahmeeinrichtungen mit einem Hinweis auf IS-Zugehörigkeit direkt an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, „dies mitunter in denunziatorischer Absicht“. Eine IS-Zugehörigkeit habe bislang nicht bestätigt werden können.

Gleichwohl kann eine Nutzung von Schleusungsrouten und eine Einschleusung von Terroristen in größeren Flüchtlingskontingenten laut Bundesregierung nicht ausgeschlossen werden. Die deutschen Sicherheitsbehörden hätten daher „auch künftig ein besonderes Augenmerk darauf“.

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