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02.09.2015 Inneres — Antwort — hib 430/2015

Ausreiseverbote bei Zielort Nordsyrien

Berlin: (hib/STO) Die Zahl in Deutschland verhängter Ausreiseverbote für Personen mit dem Reiseziel Nordsyrien sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/5777) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5663). Wie die Bundesregierung darin ausführt, liegen ihr zu den Ausreiseverboten keine abschließenden Erkenntnisse vor, da die Bundesländer in dieser Frage zuständig sind. Eine Meldeverpflichtung der Länder an Bundesbehörden bestehe nicht.

Der Antwort zufolge bewegt sich die Anzahl der behördlich verhängten Ausreiseverbotsverfügungen „nach hiesiger Kenntnis im niedrigen dreistelligen Bereich“. Aufgrund der unübersichtlichen Lage vor Ort sei häufig nicht gesichert bekannt, ob sich die Ausreisewilligen dem „Islamischen Staat“ (IS) oder einer anderen islamistischen Organisation anschließen möchten. Es sei allerdings von einer großen Anziehungskraft des IS auszugehen.

„Die ,Partei der Demokratischen Union' (,Partiya Yekitiya Demokrat' - PYD), die als Zweig der Terrororganisation ,Arbeiterpartei Kurdistans' (,Partiya Karkeren Kurdistan' - PKK) in Syrien gilt, verfügt zur Umsetzung ihrer Autonomiebestrebungen - analog zu den Strukturen der PKK - über einen militärischen Arm: die ,Volksverteidigungseinheiten' (,Yekineyen Parastina Gel' - YPG)“, heißt es in der Antwort weiter . Bei der YPJ („Yekîneyên Parastina Jin“) handele es sich um die Fraueneinheit der YPG.

„Hier sind bislang drei passbeschränkende Maßnahmen aus dem Bereich PKK bekannt geworden, die im Zusammenhang mit beabsichtigten Kampfhandlungen für die oben genannten Terrororganisationen stehen“, schreibt die Bundesregierung dazu. Aus dem Bereich der „Marxistisch-Leninistischen-Kommunistischen-Partei“ (MLKP) sei eine passbeschränkende Maßnahme bekannt geworden.

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