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04.09.2015 Inneres — Antwort — hib 436/2015

PNR-Abkommen der EU mit Mexiko

Berlin: (hib/STO) Der „Abschluss eines Passenger Name Records-Abkommens der Europäischen Union mit Mexiko“ ist Thema der Antwort der Bundesregierung (18/5816) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5732). Danach ist der Bundesregierung ein konkreter Zeitplan der Europäischen Kommission für die Verhandlungen mit Mexiko über ein solches Abkommen nicht bekannt.

Wie die Fraktion in der Kleinen Anfrage ausführt, erteilte der Rat der Justiz- und Innenminister der EU im Juni der Europäischen Kommission den Auftrag, mit Mexiko ein „Abkommen über die Übermittlung und Verwendung von Fluggastdaten zu Zwecken der Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und sonstiger schwerer grenzüberschreitender Kriminalität“ zu verhandeln. „Passenger Name Records (PNR)-Daten“ umfassen der Fraktion zufolge „Angaben zur Flughistorie (genommene beziehungsweise nicht genommene Flüge), Daten zum genauen Ziel der Reise (Unterkunft, auch mitgebuchte Mietwagen etc.), Angaben zum Reiseunternehmen, zur Sitzplatznummer, zu Mitreisenden bis hin zu Verpflegungswünschen an Bord (zum Beispiel die Angabe ,kein Schweinefleisch')“.

In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass für sie bei den Beratungen über das Verhandlungsmandat vorrangig zu gewährleisten gewesen sei, dass ein künftiges PNR-Abkommen mit Mexiko grundrechtskonform ausgestaltet wird. Hierfür werde einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Entwurf eines PNR-Abkommens mit Kanada wesentliche Bedeutung zukommen. Infolge dessen sei der Bundesregierung wichtig gewesen, „durch geeignete Formulierungen im Mandat sicherzustellen, dass das Mandat zu gegebener Zeit an die Vorgaben des EuGH im erwarteten Gutachten zum Entwurf eines PNR-Abkommens mit Kanada angepasst wird“.

Das sei durch Ziffer 4 der vom Rat für allgemeine Angelegenheiten beschlossenen Verhandlungsrichtlinien sichergestellt, heißt es in der Antwort weiter. Im Hinblick darauf habe die Bundesregierung davon abgesehen, spezifische Vorschläge zu allen Regelungsgegenständen des Mandats einzubringen. Mit einem Abschluss der Überprüfung des PNR-Abkommens der EU mit Kanada durch den EuGH wird laut Bundesregierung frühestens Ende dieses Jahres gerechnet.

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