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08.09.2015 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 443/2015

Löschung kinderpornographischer Inhalte

Berlin: (hib/SCR) Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im vergangenen Jahr 2.919 Hinweise auf kinderpornographisches Material erfasst. Als Hinweis wird eine konkrete URL-Adresse verstanden. In 2.747 Fällen reagierte das BKA mit einer Löschaufforderung beziehungsweise mit einer Information an ausländische Behörden. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/5904) hervor. Demnach wurden die kinderpornographischen Inhalte in 1.601 Fällen (58 Prozent) im Ausland gespeichert, in 1.146 Fällen im Inland.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Hinweis in Deutschland, das heißt, Eingang, Auswertung, Weiterleitung an den Provider und Löschung, betrug im vergangenen Jahr 1,88 Tage. 77 Prozent aller in Deutschland gehosteten Inhalte waren laut Unterrichtung spätestens nach zwei Tagen gelöscht, nach einer Wochen waren es 96 Prozent, nach zwei Wochen 100 Prozent.

Die Löschung im Ausland dauert aufgrund komplexerer Verfahren länger. Nach Darstellung der Bundesregierung waren 68 Prozent der im Ausland gespeicherten Inhalte nach einer Woche gelöscht, nach vier Wochen lag der Anteil bei 91 Prozent.

Im Verhältnis zwischen Hinweisen auf im Inland beziehungsweise im Ausland gespeicherte Inhalte verzeichnete die Bundesregierung einen Trend zum Inland. Demnach gab es 2013 noch 781 Hinweise auf in der Bundesrepublik gespeicherte Inhalte, aber 3.504 auf im Ausland stehende Server. Eine abschließende Bewertung für diese Verschiebung sei nicht möglich, heißt es in der Unterrichtung. Denkbar seien unter anderem Änderung im Meldeverhalten der Bevölkerung, aus deren Reihen der überwiegende Teil der Meldungen kommt, oder auch Veränderungen in der Inhaltspolitik der Provider.

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