Persönliche Gegenstände von V-Leuten
Inneres/Kleine Anfrage - 17.09.2015 (hib 455/2015)
Berlin: (hib/STO) Um eine „Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen und Unterlagen von V-Leuten beim Bundesamt für Verfassungsschutz“ (BfV) geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5973). Wie die Abgeordneten darin schreiben, wurde im Zusammenhang mit dem Tod des V-Manns Thomas R. alias „Corelli“ bekannt, „dass das BfV auch persönliche Gegenstände von V-Leuten in besonderen Situationen an sich nimmt und dort zeitweilig einlagert“. Wissen wollen sie von der Bundesregierung unter anderem, in wie vielen Fällen „das BfV im Zeitraum vom 1. Januar 1989 bis zum 31. Dezember 2014 Gegenstände, Unterlagen, Computer, Bild-, Ton- und Datenträger und Mobiltelefone von V-Leuten an sich genommen und diese verwahrt“ hat.
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