+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

18.09.2015 Recht und Verbraucherschutz — Antrag — hib 457/2015

Pressefreiheit nach Netzpolitik.org-Affäre

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Die Linke will als Konsequenz aus der Netzpolitik.org-Affäre die Pressefreiheit stärken, Hinweisgeber besser schützen und die Unabhängigkeit der Generalbundesanwaltschaft sichern. Das geht aus einem Antrag der Fraktion (18/5839) hervor. Die Generalbundesanwaltschaft hatte nach Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Blogs wegen Landesverrats eingeleitet. Auslöser für die Anzeigen, die „gegen unbekannt“ gestellt worden waren, waren Veröffentlichungen von als vertraulich eingestuften Haushaltsplänen des BfV.

Das Verfahren stelle „einen Angriff auf die Pressefreiheit dar“ und könne dazu führen, sowohl Journalisten als auch Hinweisgeber einzuschüchtern, schreiben die Linken-Abgeordneten. In dem Antrag fordern sie, dass daher Straftatbestände wie zum Beispiel Landesverrat nicht mehr auf Personen angewandt werden sollen, die als geheim eingestufte Dokumente lediglich veröffentlichen. Zudem sollen Hinweisgeber besser vor straf- oder auch arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt werden.

Zudem schlägt die Linken-Fraktion vor, das Weisungsrecht des Bundesjustizministers gegenüber dem Generalbundesanwalt (GBA) aufzuheben. Der GBA solle in seiner Unabhängigkeit Richtern gleichgestellt werden. Dazu gehöre auch, den GBA nicht mehr als politischen Beamten zu deklarieren. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass im Fall Netzpolitik.org die Möglichkeit der „politischen Einflussnahme“ auf den GBA zwar „grundrechtsfreundlich“ motiviert gewesen sein mag. Das müsse aber nicht immer der Fall sein. Die Unabhängigkeit der Justiz, auch der Staatsanwaltschaften, sei daher „ein Gebot des Rechtsstaats, da sonst die Gefahr der Beeinflussung der Regierung bei unliebsamen Verfahren bestünde“, heißt es in dem Antrag.

Marginalspalte