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18.09.2015 Inneres — Antwort — hib 458/2015

Aktenführung von elektronischen Akten

Berlin: (hib/STO) Die Aktenführung von elektronischen, Akten beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/5937) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5809). Danach verfügt das BfV über ein „Verfahren zur Umsetzung der elektronischen Akte (eAkte) sowie des elektronischen Geschäftsgangs“. Bei der Registrierung innerhalb des eAkte-Verfahrens würden durch das Verfahren jeweils ein eindeutiges Aktenzeichen vergeben sowie relevante Metadaten zu den jeweiligen Akten beziehungsweise Aktenstücken erfasst und gespeichert, berichtet die Bundesregierung. Die Ablage der aktenrelevanten Dokumente erfolge vollständig elektronisch. „Weiterhin werden Altakten (Papierform) digitalisiert und auf Mikrofilm verfilmt“, heißt es in der Antwort weiter.

Die Fraktion hatte sich unter anderem danach erkundigt, „über welche digitalen/elektronischen/filmischen oder fotografischen Akten/Dokumentenverarbeitungssysteme beziehungsweise Ablagesysteme“ das BfV beziehungsweise der Bundesnachrichtendienst (BND) verfügt. Wie die Bundesregierung dazu weiter ausführt, ist im BND für die elektronische Verwaltung von Dokumenten administrativer Zweckbestimmung seit dem Jahr 2007 ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) auf Basis kommerzieller Software im Einsatz. Dort würden Dokumente „in diversen üblichen Formaten aufgenommen“. Der Dokumenteneingang werde durch das DMS automatisch registriert und jeder Zugriff protokolliert.

Für die nachrichtendienstliche Aufklärung des BND befindet sich laut Bundesregierung seit dem Jahr 1999 „eine speziell auf die diesbezüglichen Belange hin zugeschnittene und seitdem stets weiterentwickelte elektronische Dokumentenverwaltung in Betrieb“. Auch hier werde der Dokumenteneingang automatisch registriert. Jeder Zugriff auf ein Dokument werde protokolliert.

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