Gemeinsamens Havariekommando
Berlin: (hib/STO) Das Havariekommando von Bund und Küstenländern ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/5969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5850). Wie die Regierung darin ausführt, ist das Havariekommando eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer. Es bündele „die Verantwortung für die Planung, Vorbereitung, Übung und Durchführung von Maßnahmen zur Menschenrettung, zur Schadstoffunfallbekämpfung, zur Brandbekämpfung, zur Hilfeleistung und zur Gefahrenabwehr bezogenen Bergung bei komplexen Schadenslagen auf See sowie zur strukturierten Öffentlichkeitsarbeit“. Das Maritime Lagezentrum diene als nationale und internationale Meldestelle für ein gemeinsames Unfallmanagement auf Nord- und Ostsee.
Bei komplexen Schadenslagen werde durch das Havariekommando eine einheitliche Einsatzleitung sichergestellt, heißt es in der Antwort weiter. Als Aufsichtsgremium über das Havariekommando sei das Kuratorium Maritime Notfallvorsorge eingerichtet worden, dass aus je einem Vertreter des Bundes und der fünf Küstenländer bestehe. Dieses entscheide über die Übertragung weiterer Aufgaben.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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