Hürden beim deutsch-russischen Austausch
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung bestätigt die Einführung des Visainformationssystem (VIS) ab Mitte September 2015 an den Visastellen der Schengen-Mitgliedstaaten in Russland. Fortan werden ein Lichtbild sowie die Fingerabdrücke als biometrische Daten des Antragstellers erhoben, heißt es in einer Antwort (18/5975) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5837). Die Einrichtung des VIS erfolge auf der Grundlage der EU-Verordnung 767/2008 vom Juli 2008, die das Europäische Parlament und der Rat erlassen hätten. Die Bundesregierung habe der Einrichtung des VIS zugestimmt.
Das Auswärtige Amt biete den im deutsch-russischen Jugendaustausch tätigen Organisationen Beratung zur Identifizierung von organisatorischen Lösungen an, um die mit der Fingerabdruckabgabe verbundene Belastung für die Reisenden im Rahmen von Jugendaustauschprogrammen so gering wie möglich zu halten, heißt es in der Antwort weiter. An der Botschaft Moskau stehe eine Ansprechpartnerin für alle (Visa-)Fragen im Zusammenhang mit dem deutsch-russischen Jugendaustausch zur Verfügung. Die deutschen Auslandsvertretungen in Russland würden alle rechtlich möglichen Visaerleichterungen zur Unterstützung des Kinder- und Jugendaustauschs und anderer Formen des zivilgesellschaftlichen Austauschs ausschöpfen. „Soweit möglich, werden Visa für diesen Personenkreis gebührenfrei erteilt.“ Kinder unter zwölf Jahren seien zudem von der Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken befreit.
„Änderungen des Visakodex können nur von der Europäischen Kommission vorgeschlagen werden und müssen im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament eine ausreichende Mehrheit finden. Eine Erweiterung der Ausnahmetatbestände zur Fingerabdruckpflicht im Rahmen der laufenden Revision des Visakodex wird von der Europäischen Kommission nicht in Betracht gezogen“, schreibt die Bundesregierung.
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