Mehr Geld für Integrationsbetriebe
Berlin: (hib/CHE) Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag einen Antrag der Koalitionsfraktionen (18/5377) zur besseren Förderung von Integrationsbetrieben angenommen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Integrationsbetriebe zeichnen sich dadurch aus, dass dauerhaft 25 bis 50 Prozent ihrer Beschäftigten Menschen mit Behinderungen sind.
Union und SPD wollen mehr Plätze in diesen Betrieben schaffen und den Personenkreis der dort Beschäftigten um langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen erweitern. Dafür sollen in den kommenden drei Jahren jeweils 50 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollen Integrationsbetriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonders berücksichtigt werden und die Betriebe in Inklusionsbetriebe umbenannt werden. Darin solle sich der Paradigmenwechsel von der Integration hin zur Inklusion von Behinderten widerspiegeln, heißt es in dem Antrag. Union und SPD fordern darin auch, die Gesundheitsförderung und die Weiterbildungschancen für Behinderte deutlich zu verbessern.
In der Ausschuss-Sitzung lobten Linke und Grüne zwar den deutlichen Mittelzuwachs, kritisierten beziehungsweise mahnten jedoch, dass es nicht bei einer Anschubfinanzierung bleiben dürfe. Es müsse vielmehr eine langfristige Perspektive entwickelt werden, erklärten die Oppositionsfraktionen. „Große Bauchschmerzen“ äußerte die Linke gegenüber dem Plan, die Betriebe auch für nichtbehinderte Langzeitarbeitslose zu öffnen. Dadurch könne es zu einer Verdrängung kommen, so die Befürchtung. Die Grünen lobten die Verdopplung des zur Verfügung stehenden Geldes, weshalb sie den Antrag auch nicht ablehnen könnten.
Union und SPD bekräftigten ihr Ziel, mehrere tausend zusätzliche Arbeitsplätze in den Integrationsbetrieben zu schaffen. Dadurch werde auch das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen gestärkt, weil sie künftig leichter zwischen einer Arbeit in Werkstätten oder in den Integrationsbetrieben wählen könnten. Eine Stärkung der Integrationsbetriebe sei auch deshalb geboten, weil deren Anschluss an den ersten Arbeitsmarkt gegeben sei. „Es ist nur ein erster Schritt, aber es ist einer von vielen hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt“, hieß es auf Seiten der Koalition. Der Antrag wird am Donnerstag, 24. September 2015, vom Bundestag abschließend beraten.
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