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23.09.2015 Finanzen — Ausschuss — hib 468/2015

Abwicklungsgesetz zugestimmt

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem Abwicklungsmechanismus-Gesetz zugestimmt und damit einen weiteren Schritt zur Einführung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus für in Schieflage geratene Banken in Europa gemacht. Für den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (18/5009, 18/5325) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion die Linke enthielt sich. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen zahlreiche Änderungsanträge zu dem Entwurf gestellt, die auch beschlossen wurden. Zwei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit denen unter anderem die Gehälter von Vorständen der Abwicklungsanstalten maroder Banken begrenzt werden sollten, wurden abgelehnt.

Das Gesetz regelt unter anderem, wie die in Deutschland eingesammelten Bankenabgaben auf den europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden und welche Behörde die der Bundesrepublik zustehenden Befugnisse ausübt. Angepasst werden auch die Regelungen über die Verwendung der Beiträge aus der Bankenabgabe aus den Jahren 2011 bis 2014, nachdem die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen vom einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds vorgenommen werden soll. Mit den Änderungsanträgen der Koalition wird unter anderem festgelegt, dass die deutsche Landwirtschaftliche Rentenbank nicht unter das Gesetz fällt, da ein Insolvenzverfahren über das Vermögen dieser Bank unzulässig ist.

Dem Wunsch von Bündnis 90/Die Grünen, auf eine Verordnungsermächtigung in dem Gesetzentwurf zu verzichten, widersprach die Koalition. Mit einer Verordnung könne die Aufsichtspraxis von deutscher Seite beeinflusst werden, argumentierte die CDU/CSU, während die Grünen argumentiert hatten, mit der Bankenunion und der Übertragung der Bankenaufsicht an die Europäische Zentralbank würde eine nationale Rechtsverordnung die gewünschte Vereinheitlichung des europäischen Aufsichtsrechts konterkarieren.

Wie die CDU/CSU-Fraktion begrüßte auch die SPD-Fraktion die einheitliche Aufsicht und den Abwicklungsmechanismus. Es gehe darum, zu verhindern, dass Steuerzahler bei Insolvenzen von Banken zur Kasse gebeten würden und dass diese Regelungen in Europa einheitlich umgesetzt werden würden. Auch die Oppositionsfraktionen begrüßten die europäischen Regelungen grundsätzlich. Von der Linksfraktion wurde jedoch Kritik geübt, dass viele Banken viel zu groß seien. So würden Deutsche Bank und Commerzbank wegen ihrer Größe nicht abwickelbar sein. Auch sei unklar, wann die Mittel des Fonds, der ein Volumen von 50 Milliarden Euro haben soll, zur Verfügung stehen würden.

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