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24.09.2015 Finanzen — Antrag — hib 474/2015

Banken sollen Kapitalerträge melden

Berlin: (hib/HLE) Die Banken sollen alle Kapitalerträge für das Besteuerungsverfahren ab 2016 an das Bundeszentralamt für Steuern beziehungsweise an die zuständigen Finanzbehörden melden müssen - und zwar unabhängig von Wohnsitz und Steuerpflicht des Anlegers. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/6065), in dem zugleich die Forderung erhoben wird, dass die gemeldeten Daten durch das „strikte deutsche Steuergeheimnis“ geschützt werden, „um sicherzustellen, dass diese Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden oder an andere Stellen weitergeleitet werden“. Außerdem sollen die in der Abgabenordnung enthaltenen Einschränkungen bei der Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörden in Bezug auf Kapitalerträge abgeschafft werden.

Hintergrund des Antrags ist ein im Oktober 2014 von 51 Ländern (darunter auch die Schweiz) unterzeichnetes Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen. Für die Jahre ab 2016 erhält Deutschland automatisch sämtliche Informationen über ausländische Kapitalerträge von in Deutschland ansässigen und steuerpflichtigen Personen. Deutsche Banken müssen umgekehrt Kapitalerträge ausländischer Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern melden, die von dort nach Angaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen automatisch an ausländische Behörden weitergegeben werden. „Für die Frage der Transparenz bei Kapitaleinkommen ist eine Unterscheidung von ausländischen und inländischen Inhabern deutscher Konten nicht gerechtfertigt“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag und fordern: „Deutsche Kreditinstitute sollen daher auch die Kapitalerträge von Steuerinländern automatisch an die zuständigen Finanzbehörden melden.“ Damit sei auch das Ende der Abgeltungsteuer absehbar.

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