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25.09.2015 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — Ausschuss — hib 476/2015

Zeuge: Keine europäischen Ziele erspäht

(hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) hat sich ein weiterer Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) überzeugt geäußert, dass von der gemeinsam mit der amerikanischen „National Security Agency“ (NSA) betriebenen Abhöranlage in Bad Aibling aus keine europäischen Ziele ausgespäht worden sind. Bei seiner Vernehmung am Donnerstag nachmittag erklärte der Zeuge D.B., in Bad Aibling würden mittelöstliche Krisenregionen überwacht. Das bedeute, dass dort Telekommunikationsstrecken innerhalb der betroffenen Länder abgegriffen würden oder allenfalls zwischen zwei benachbarten Krisenstaaten, nicht aber in andere Weltgegenden. „Die Wahrscheinlichkeit, dass Verkehre nach Europa erfasst wurden, ist sehr gering“, sagte D.B.

Der Zeuge ist als Unterabteilungsleiter in der BND-Zentrale tätig und hat dieser Funktion im Spätsommer 2013 den Auftrag gegeben, den Bestand der Suchmerkmale zu überprüfen, die die NSA zur Verwendung in Bad Aibling geliefert hatte. Dabei stellte sich heraus, dass bis zu 12.000 dieser Selektoren zur Ausspähung europäischer Ziele geeignet waren. Sie wurden nach der Überprüfung deaktiviert. Seither wird die Möglichkeit diskutiert, dass ein europäischer Funktionsträger, der vor 2013 etwa zu Besuch in Afghanistan weilte und von dort aus mit seinem Heimatland telefonierte, ins Überwachungsnetz von NSA und BND hätte geraten können. Vor dem Ausschuss haben mehrere Zeugen dieses Szenario für unwahrscheinlich erklärt. D.B. wies am Donnerstag darauf hin, dass beim Abhören der gespeicherten Gesprächsmitschnitte nie etwas Ungewöhnliches aufgefallen sei.

D.B. war bereits am 7. und am 20. Mai als Zeuge vor dem Ausschuss aufgetreten. Am Donnerstag berichtete er erneut, was ihn im Spätsommer 2013 veranlasst hatte, den Selektorenbestand zu überprüfen. Der „Spiegel“ hatte kurz zuvor aufgrund der Enthüllungen des früheren NSA-Mitarbeiters Edward Snowden berichtet, der BND habe Monat für Monat 500.000 Metadaten deutscher Nutzer, also etwa Telefonnummern, Mailadressen, Zeitpunkt und Dauer einer Verbindung, an die NSA geschleust. Seine Abteilung habe sich darauf keinen Reim machen können, sei aber mit Anfragen aus Kanzleramt, Parlament und BND-Führung überhäuft worden.

In dieser Situation sei ihm der Gedanke gekommen, sich vorsorglich gegen Anfragen zu wappnen, die nicht Metadaten, sondern Suchprofile betreffen könnten. Er habe daher den ihm untergebenen Dr. T. angewiesen, den Selektorenbestand nach regionaler Verteilung und der Art der angepeilten Kommunikationsdienste zu untersuchen. Mitte August habe Dr. T. ihn über erste verdächtige Funde informiert und ein entsprechendes Verzeichnis vorgelegt. Auf die Frage nach seiner Reaktion sagte der Zeuge: „Aufgrund der Aussage eines Mitarbeiters, da ist was Sensitives,breche ich nicht gleich in Panik aus.“ Er habe sich das Verzeichnis aber angeschaut und sei zu dem Schluss gekommen, dass die beanstandeten Selektoren zwar keine deutschen Grundrechte beeinträchtigten, aber „politisch nicht korrekt“ seien.

Den Schutz deutscher Grundrechtsträger habe der BND nach seiner Überzeugung in all den Jahren korrekt beherzigt, betonte D.B. So sei bereits vor 2013 der gesamte Selektorenbestand alle drei Monate in einem dreistufigen Verfahren überprüft worden. Dass dennoch die Zahl der beanstandeten Selektoren im Verhältnis zur Gesamtmenge relativ gering gewesen sei, sei wohl damit zu erklären, „das die amerikanische Seite die Selektoren so gut ausgewählt hat, das es zu wenigen Ablehnungen nur gekommen ist“.

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