+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

30.09.2015 Gesundheit — Ausschuss — hib 486/2015

Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen

Berlin: (hib/PK) Die Gesundheitsversorgung der nach Deutschland kommenden Kriegsflüchtlinge aus dem Nahen Osten läuft nach dem Bund-Länder-Gipfel derzeit auf mehreren Ebenen an. Ein besonderes Problem stellt dabei die in vielen Fällen nötige psychotherapeutische Behandlung der Flüchtlinge dar, wie Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Mittwoch bei der Erläuterung des Haushaltsplans 2016 im Gesundheitsausschuss des Bundestages in Berlin sagte.

Zwar soll die psychotherapeutische Behandlung durch eine Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte verbessert werden, um eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten. Problematisch ist jedoch die Sprachbarriere. Wo die Sprache selbst Therapieinstrument sei, stelle die angemessene Versorgung traumatisierter Flüchtlinge eine „riesige Herausforderung“ dar, sagte Gröhe. Hier gehe es um mehr als die Frage, ob genug Dolmetscher zur Verfügung stünden oder die Bezahlung der Therapie.

Wie schon bei den Ärzten soll nun auch geprüft werden, ob unter den Flüchtlingen selbst eventuell psychologisch geschulte Kräfte mit entsprechenden Sprachkenntnissen für bestimmte Hilfestellungen in Frage kommen. Denkbar wäre auch eine beratende Aufgabe. Gröhe betonte: „Wir müssen eine bestmögliche Versorgung sichern.“

Der Minister wies auch darauf hin, dass die medizinische Versorgung der Flüchtlinge nicht zulasten der Beitragszahler in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehe. Das gelte auch dann, wenn die Länder in Rahmenvereinbarungen mit den Krankenkassen nun von der Möglichkeit Gebrauch machten, die Gesundheitskarte an Flüchtlinge auszugeben, damit diese ohne Umwege über eine Behörde gleich zum Arzt gehen können. Vielmehr handele es sich hier um die Abwicklung einer steuerfinanzierten Leistung über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Kosten werden letztlich von den Kommunen getragen.

Marginalspalte