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30.09.2015 Inneres — Gesetzentwurf — hib 490/2015

Neuregelungen im Asylrecht vorgelegt

Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben ein Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vorgelegt. Deutschland sei „seit Monaten Ziel einer präzedenzlosen Zahl von Asylbewerbern, die Sicherheit vor Krieg, Verfolgung und Not suchen“, schreibt die Koalition zum Entwurf eines „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (18/6185), das am Donnerstagvormittag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

Zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen sei es notwendig, das Asylverfahren zu beschleunigen, heißt es in der Vorlage weiter. Die Rückführungen vollziehbar Ausreisepflichtiger sollten vereinfacht und “Fehlanreize, die zu einem weiteren Anstieg ungerechtfertigter Asylanträge führen können, beseitigt werden„. Um die Unterbringung der großen Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland gewährleisten zu können, solle zudem für einen befristeten Zeitraum von geltenden Regelungen und Standards abgewichen werden können. Gleichzeitig sei es erforderlich, die Integration derjenigen zu verbessern, die über eine gute Bleibeperspektive verfügen.

Vorgesehen ist unter anderem, Albanien, Kosovo und Montenegro asylrechtlich als “sichere Herkunftsstaaten„ einzustufen, um Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Länder zu beschleunigen. Dort erscheine gewährleistet, “dass weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden und die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz für Staatsangehörige dieser Staaten daher nur in Einzelfällen vorliegen„. Aus diesem Grund sollten sie künftig auch bis zum Ende des Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben.

Um mögliche Fehlanreize zu beseitigen, die zu ungerechtfertigten Asylanträgen führen können, soll der Vorlage zufolge der Bargeldbedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden. Auszahlungen von Geldleistungen dürften längstens einen Monat im Voraus erfolgen.

Erleichtert werden soll die Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten. So dürfe künftig nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung nicht angekündigt werden, um die Gefahr des Untertauchens zu verringern. Die Höchstdauer der Aussetzung von Abschiebungen durch die Länder soll von sechs auf drei Monate reduziert werden.

Die Menschen, die eine gute Bleibeperspektive haben, sollen laut Koalition möglichst schnell in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden. Hierfür würden die Integrationskurse für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber sowie Geduldete entfalle nach drei Monaten, wenn es sich um Fachkräfte handelt. Für geringer qualifizierte Kräfte werde der Zugang zur Leiharbeit erst nach 15 Monaten möglich sein.

Für die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften während der Dauer des Asylverfahrens und danach sollen den Angaben zufolge zeitlich befristete Erleichterungen im Bauplanungsrecht geschaffen werden. Zudem würden “in eng begrenztem und klar umrissenem Umfang weitere punktuelle Erleichterungen hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien im Gebäude vorgesehen.

Der Bund beteiligt sich laut Vorlage „strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen“. Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung nach dem Finanzausgleichsgesetz entlaste der Bund die Länder von Kosten für Asylbewerber, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und bei der Kinderbetreuung. In den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, sollen die Länder die vom Bund erhaltenen Mittel weitergeben.

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, unterstützt der Bund Länder und Kommunen zudem beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen. Hierzu würden die den Ländern für den Bereich „Wohnraumförderung“ zuzuweisenden Kompensationsmittel für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils um 500 Millionen Euro erhöht. Die Länder hätten zugestimmt, diese Mittel zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden.

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