Geheimdienst-Zugriff auf Zentralregister
Berlin: (hib/SCR) Die deutschen Nachrichtendienste sollen künftig erweiterte Zugriffsmöglichkeiten auf das Bundeszentralregister erhalten. Ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (18/6186) sieht eine entsprechende Änderung im Bundeszentralregistergesetz vor. Der Entwurf soll am Donnerstag im vereinfachten Verfahren überwiesen werden.
Laut Entwurf sollen Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst den sogenannten „Ähnlichkeitsservice“ nutzen können. Dabei handelt es sich um ein Vorgehen bei Abfragen, bei denen zum Beispiel Unklarheit über die genau Schreibweise eines Namens besteht. In diesen Fällen soll die Registerbehörde bis zu 20 Datensätzen zu Personen mit ähnlichen Personalien übermitteln dürfen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Um die technischen Voraussetzungen zu schaffen, hat das Bundesamt für Justiz, das das Zentralregister führt, bis zum 30. April 2018 Zeit. Erst ab diesem Zeitpunkt soll laut Entwurf die Neuregelung Anwendung finden.
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