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09.10.2015 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 512/2015

Mehr Sicherheit für Seeleute

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Entwurf (18/6162) für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (SeeArbG) von 2013 vorgelegt. Dieses hat das Ziel, Seeleute besser gegen finanzielle Risiken in möglichen Gefährdungssituationen abzusichern, zum Beispiel bei einem Imstichlassen durch den Reeder. Grundlage für das Gesetz sind Vorgaben des internationalen Seearbeitsübereinkommens von 2006. Da die bisherigen nationalen Rechtsvorschriften teilweise keine ausreichenden Bestimmungen enthielten, um den geänderten Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens gerecht zu werden, erfolge nun eine Neuregelung. So werde das SeeArbG auch für die Besatzungsmitglieder von unter deutscher Flagge fahrenden Handelsschiffen an die geänderten Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens angepasst, schreibt die Bundesregierung.

Um die Ansprüche der Seeleute im Fall des Imstichlassens finanziell abzusichern, soll unter anderem der Reeder verpflichtet werden, eine Versicherung abzuschließen, der die Ansprüche der Besatzungsmitglieder abdeckt. Ebenfalls geregelt wird die Pflicht der Reeder zur Entschädigung aller an Bord tätigen Seeleute oder deren Hinterbliebenen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.

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