487 Kilometer Stromleitungen realisiert
Berlin: (hib/HLE) Von den nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) geplanten 1.876 Leitungskilometern konnten bis zum 30. Juni 2015 487 Kilometer fertiggestellt werden. Damit seien rund ein Viertel der erforderlichen Leitungskilometer realisiert und in den 380-kV-Betrieb beziehungsweise in einen 220-kV-Probebetrieb genommen worden, teilt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung (18/6270) vorgelegten Bericht nach Paragraf 3 des Energieleitungsausbaugesetzes mit. Sechs Vorhaben seien vollständig in Betrieb genommen worden, fünf Vorhaben teilweise.
Die Übertragungsnetzbetreiber würden mit einer Fertigstellung von 40 Prozent der EnLAG-Leitungskilometer bis 2016 ausgehen, teilt die Bundesregierung mit. Die Fertigstellung von weiteren 20 Prozent könnte bis 2017 erfolgen. „Dies zeigt nicht nur im Vergleich zur ursprünglichen Planung, sondern auch zum Stand im letzten Bericht im Jahr 2012 eine nochmals deutliche Verzögerung hinsichtlich der geplanten Inbetriebnahme“, schreibt die Regierung.
Im Berichtsteil über die Erfahrungen mit dem Einsatz von Erdkabeln weist die Bundesregierung darauf hin, dass anders als in niedrigen Spannungsebenen der Einsatz von Erdkabelsystemen auf Höchstspannungsebene im Drehstrombereich noch nicht dem Stand der Technik entspreche. Es gelte daher grundsätzlich der Vorrang von Freileitungen: „Bevor Erdkabel in größerem Umfang im Übertragungsnetz eingesetzt werden können, sind im Rahmen von Pilotprojekten im realen Netzbetrieb ausreichende Erfahrungen zu sammeln“, heißt es in dem Bericht. Insofern könnten Erdkabel im Drehstrombereich „derzeit keine gleichberechtigte Alternative zu Freileitungen sein“. Aufgrund der ersten in Pilotprojekten gewonnenen Erfahrungen solle die Erdverkabelung jetzt erleichtert werden, schreibt die Bundesregierung unter Verweis auf den bereits eingebrachten Gesetzentwurf (18/4655) zur Änderung des EnLAG.
Im Berichtsteil über Erfahrungen mit den Pilotprojekten heißt es beispielsweise über die Leitung Diele-Niederrhein (Vorhaben Nr. 5), dass für die Verlegung des Erdkabels mit einer Übertragungsleistung von 2 x 1.800 MVA eine Baubedarfsfläche mit einer Breite von 42 Metern notwendig gewesen sei. Nach den Bauarbeiten sei ein Schutzstreifen mit einer Breite von 23 Metern notwendig. Die Investitionskosten hätten um den Faktor sechs höher gelegen als bei einer vergleichbaren Freileitung. Der Übertragungsnetzbetreiber „Amprion kam zu dem Schluss, dass Erdverkabelung zwar das Landschaftsbild entlastet, aber einen massiven Eingriff in den Boden bedeutet“, heißt es in dem Bericht.
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