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Deutscher Bundestag - Archiv

14.10.2015 Finanzen — Ausschuss — hib 527/2015

Gabriel lobt robustes Wachstum

Berlin: (hib/HLE) Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach Ansicht von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf einem „robusten Wachstumskurs“. Gabriel sagte am Mittwoch bei der Vorstellung der Herbstprojektion der Bundesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Stützen der Konjunktur seien vor allem die Konsumausgaben der privaten Haushalte, die in diesem Jahr um 2,6 Prozent und im nächsten Jahr um 2,8 Prozent steigen sollen. Die Bundesregierung senkte ihre Wachstumsprognose für die deutsche Wirtschaft im Jahr 2015 von 1,8 auf 1,7 Prozent, erwartet aber 2016 wieder ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 1,8 Prozent. Mit dem prognostizierten Wachstum von 1,7 Prozent sei man „wesentlich vorsichtiger“ als die führenden Wirtschaftsinstitute, sagte Gabriel. Die Institute hatten in ihrer Frühjahrsprognose ein Wachstum von 2,1 Prozent erwartet. Gabriel zeigte sich froh, dass die Regierung den eigenen Daten vertraut und sich nicht auf die sehr optimistischen Prognosen der Institute eingelassen habe. Ein Grund für den leichten Rückgang des Wachstums seien Probleme in den Schwellenländern.

Die Zahl der Erwerbstätigen soll nach Angaben der Regierung im kommenden Jahr auf das Rekordniveau von 43,3 Millionen steigen, rund 270.000 mehr als in diesem Jahr. Gabriel freute sich über diesen Anstieg, der stärker als erwartet sei. Eine negative Wirkung des Mindestlohns sei nicht feststellbar, erklärte er. Die Arbeitslosenzahl soll in diesem Jahr noch um 100.000 zurückgehen, im nächsten Jahr aber um 60.000 steigen. Grund ist nach Angaben des Ministers der starke Zustrom von Flüchtlingen. „Die, die zu uns kommen, können nicht in kurzer Frist in den Arbeitsmarkt integriert werden“, stellte Gabriel fest, der Bildung und Ausbildung als Schlüssel für eine Verbesserung der Integration bezeichnete.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion lobte ebenfalls die robuste konjunkturelle Lage, die auch auf die gestiegene Beschäftigung und die gesunkenen Importpreise zurückzuführen sei. Zur Stärkung der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes regte ein Sprecher der Fraktion einen Integrationspakt an. Es kämen nicht nur Facharbeiter nach Deutschland. Um die positive Situation auch in Zukunft zu halten, sprach sich die SPD-Fraktion für mehr Investitionen aus. Funk- und Schlaglöcher müssten beseitigt werden, fordert ein Sprecher der Fraktion. Die Fördermittel für Fachkräfte müssten aufgestockt werden, damit die Integration gelingen könne.

Die Linksfraktion zeigte sich enttäuscht über den ihrer Ansicht nach zu geringen Anstieg der Löhne, der sich seit 2010 gerade auf zwei Prozent summiere. Um die „verhaltene Lohnentwicklung“ zu beschleunigen, müssten „Lohnbremsen“ wie Werkverträge, Leiharbeitsverhältnisse und befristete Verträge herausgenommen werden. Der Sprecher kritisierte auch den immer weiter steigenden Leistungsbilanzüberschuss, dessen Höhe gegen EU-Regeln verstoße. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete Gabriels Äußerung zum Mindestlohn als „erfreulich“. Problematisch seien die aus der CDU/CSU kommenden Forderungen, Flüchtlingen nicht den Mindestlohn zahlen zu müssen.

14.10.2015 Bundestagsnachrichten — Antrag — hib 527/2015

Neuer U-Ausschuss zu NSU beantragt

Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen aller Fraktionen erneut einen Untersuchungsausschuss zum Komplex um die Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) einsetzen. In einem gemeinsamen Antrag der vier Fraktionen (18/6330) wird die Entschlossenheit bekräftigt, „zu einer rückhaltlosen und umfassenden Aufklärung“ der Terrorgruppe, der „ihr zur Last gelegten Straftaten sowie ihres Umfelds und aller Unterstützer“ beizutragen. „Vieles ist dazu bereits geleistet worden. Abgeschlossen ist die notwendige Aufklärung noch nicht“, heißt es in der Vorlage weiter.

Dem Ausschuss sollen laut Antrag acht ordentliche Mitglieder - vier von der CDU/CSU-Fraktion, zwei von der SPD-Fraktion sowie je ein Mitglied der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen - und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören. Aufbauend auf den Ergebnissen des NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen Wahlperiode soll das Gremium der Vorlage zufolge „Fragestellungen beleuchten, die seinerzeit etwa aus Zeitgründen oder mit Rücksicht auf die noch nicht eröffnete Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht München ausgespart blieben beziehungsweise zu denen eine zufriedenstellende Aufklärung nicht möglich war, die aber jetzt aufgrund neuer Erkenntnisse oder neuen Beweismaterials möglich erscheint“.

Insbesondere soll der Ausschuss dabei den vier Fraktionen zufolge untersuchen, ob die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 in Eisenach und Zwickau „sachgerechte Maßnahmen ergriffen und zielführend kooperiert haben“. Auch soll der Frage nachgegangen werden, ob zu den dem NSU zur Last gelegten Taten „umfassend und sachgerecht hinsichtlich möglicher weiterer Mitglieder der Terrorgruppe“, ihrer Unterstützer und des Umfelds ermittelt wurde und welche Erkenntnisse für das Zusammenwirken der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden aus diesem Verfahren zu ziehen sind.

Zudem soll der Ausschuss sich damit befassen, ob und zu welchem Zeitpunkt die Behörden Hinweise auf militante neonazistische Bestrebungen und Gruppen oder auf die Selbstbezeichnung „Nationalsozialistischer Untergrund“ oder „NSU“ hatten oder hätten haben können. Dabei soll auch geprüft werden, welche Maßnahmen durch Bundesbehörden und im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern aufgrund dieser Hinweise „ergriffen wurden oder hätten ergriffen werden müssen sowie welche Erkenntnisse hieraus für das Zusammenwirken der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden des Bundes und der Länder zu ziehen sind“.

Wie aus der Vorlage ferner hervorgeht, soll der Untersuchungsausschuss darüber hinaus „das Gesamtbild schärfen zum Umfeld und den Unterstützern der Terrorgruppe ,Nationalsozialistischer Untergrund', dem Terrornetzwerk und etwaiger sonst diesem verbundener Gruppierungen“. Dabei sollen die Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse in den Landtagen von Thüringen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg einbezogen werden. Ziel ist es, aus diesem Fall weitere Schlussfolgerungen ziehen zu können, wie im Zusammenwirken von Bund und Ländern „die Entwicklung etwaiger rechtsextremer Zellen, Netzwerke oder anderer Organisationsstrukturen sowie etwaige Strukturen zur Abschirmung einer Terrorgruppe frühzeitig identifiziert und unwirksam gemacht werden können“.

Insbesondere soll der Ausschuss dabei unter anderem klären, wie und mit welchen Ergebnissen die Informationsbeschaffung der Behörden zu rechtsterroristischen Gefahren erfolgte oder bei sachgerechtem Vorgehen hätte erfolgen müssen und wie mit den Ergebnissen umgegangen wurde oder hätte umgegangen werden müssen.

Vor allem mit Blick auf die seit der Beweisaufnahme des ersten NSU-Untersuchungsschusses des Bundestages bekannt gewordenen Sachverhalte oder Beweismittel soll das neue Gremium darüber hinaus die Arbeit der Behörden „mit V-Personen, Informanten, Gewährspersonen oder anderen Quellen sowie mit verdeckten Ermittlern oder Mitarbeitern im Umfeld“ des NSU aufklären. Dabei wollen die Fraktionen auch geprüft sehen, welche Erkenntnisse hieraus für den Einsatz solcher Quellen durch die Behörden von Bund und Ländern zu ziehen sind„.

14.10.2015 Haushalt — Unterrichtung — hib 527/2015

32,7 Millionen Euro für Bundesamt

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesfinanzminister hat einer außerplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 32,7 Millionen Euro für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Unterstützungsleistung bei der Verteilung von Flüchtlingen zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/6324) hervor. Nach dem Ergebnis der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 24. September 2015 sei die bisher vom Freistaat Bayern wahrgenommene Aufgabe der Verteilung der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge dem Bundesministerium des Innern zugewiesen worden, heißt es zur Begründung.

Ebenfalls bewilligte der Bundesfinanzminister eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 30,43 Millionen Euro für Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten Menschen (18/6323). Die höhere Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen des Bundes ergebe sich aus der gestiegenen Anzahl der in Werkstätten und Integrationsprojekten tätigen behinderten Menschen.

14.10.2015 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 527/2015

Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/6283) zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vorgelegt. Die Richtlinie aus dem Jahr 2014 sieht Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten vor. So sollen durch die Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen Hindernisse abgebaut werden, die sich aus Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ergeben können. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, die Vorgaben der Richtlinie in das Betriebsrentengesetz zu übernehmen. Im Einkommensteuergesetz soll es Anpassungen bei der Bildung von Pensionsrückstellungen und der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Unterstützungskassen geben.

14.10.2015 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 527/2015

Leichterer BAföG-Bezug für Geduldete

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will den erleichterten Bezug ausbildungsbegleitender Hilfen für geduldete Flüchtlinge früher als geplant umsetzen. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/6284) zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII - Sozialhilfe) und weiterer Vorschriften vor. So soll eine bereits für den August 2016 geplante Senkung der Voraufenthaltsdauer für Geduldete und bestimmte Personengruppen mit einer Aufenthaltserlaubnis von vier Jahren auf 15 Monate vorgezogen werden. Durch entsprechende Änderungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und im SGB III könnten diese Personen gezielt bestimmte ausbildungsfördernde Leistungen früher in Anspruch nehmen, schreibt die Regierung.

Im SGB III sind darüber hinaus rechtsbereinigende Änderungen geplant, die sich durch den Eintritt der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für kroatische Staatsbürger zum 1. Juli 2015 ergeben.

Im SGB XII werden die Nachweispflichten der Bundesländer in Bezug auf die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung neu geregelt. Diese Notwendigkeit ergebe sich aus dem Umstand, dass der Bund seit dem 1. Januar 2014 diese Kosten den Ländern voll erstattet, heißt es zur Begründung. Außerdem werden die Vorschriften über die Anrechnung von Einkommen präzisiert sowie einige redaktionelle Änderungen im SGB XII vorgenommen. Darüber hinaus soll in der Statistik der Berichtszeitraum für Leistungen zur Deckung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe erweitert werden, um diese Leistungen künftig besser erfassen zu können.

Der Gesetzentwurf enthält ferner Änderungen bei der Alterssicherung und der Krankenversicherung der Landwirte. Unter anderem sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten im Rentenalter verbessert werden, heißt es im Entwurf.

14.10.2015 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 527/2015

Weitere Fragen zu Autobahnbau

Berlin: (hib/MIK) Zum Ausbau der Bundesautobahn A 10/ A 24 im Rahmen der dritten Staffel von Projekten in Öffentlich-Privater Partnerschaft im Fernstraßenbau hat die Fraktion Die Linke erneut eine Kleine Anfrage (18/6272) gestellt. Dabei handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (18/5820) der Fraktion. Die Abgeordneten interessiert unter anderem, was ein „Wettbewerbsgeheimnis“ ist und wo es rechtlich kodifiziert wurde.